Interview Hafenerweiterung: IHK für Trasse durchs Latumer Bruch

Der Geschäftsführer Jürgen Steinmetz nennt Gründe für das eigene Gutachten und mögliche Auswirkungen für Natur und Hafen.

Das Latumer Bruch ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und bietet seltene Flora und Fauna eine Heimat.

Das Latumer Bruch ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und bietet seltene Flora und Fauna eine Heimat.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Die Industrie- und Handelskammer hat parallel zur Bezirksregierung ein Gutachten zu einer möglichen Südanbindung der Hafenerweiterung erstellt. Über die Beweggründe sprach die WZ mit Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein.

Was ist die Intention dieses Gutachtens gewesen?

Jürgen Steinmetz: Das Gutachten soll zeigen, ob eine Sondierungsstraße für eine südliche Erschließung des Krefelder Hafens im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans möglich ist. Der Regionalplan schafft Chancen für die Zukunft. Er ist kein verbindlicher Rahmenplan. Es obliegt letztlich den Kommunen, ob sie die Möglichkeiten zukünftig auch nutzen, die der Regionalplan bietet.

Wieso hat die IHK ein eigenes Gutachten erstellt, beziehungsweise wer hat das erstellt?

Steinmetz: Der Regionalrat hatte über seine interfraktionelle Arbeitsgruppe am 17. Dezember erfragt, ob eine modifizierte Kreisstraße 1 für eine Südanbindung des Hafens Krefeld geeignet und ob eine Trassenführung auf dem FFH-Gebiet Latumer Bruch überhaupt planerisch möglich ist. Diese Fragen hat das Gutachten beantwortet. Im Übrigen wurde das Gutachten von der IHK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags in die Diskussion um die Erstellung des neuen Regionalplans für den Regierungsbezirk eingebracht. Im Paragraph 1 des IHK-Gesetzes heißt es: „Die Industrie- und Handelskammern haben (…) für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken (…); dabei obliegt es ihnen insbesondere, durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten (…).“

War das mit der Bezirksregierung abgestimmt?

Steinmetz: Ja, das Gutachten war mit ihr abgestimmt. Die Akteure in der Region wissen um die positive Entwicklung des Krefelder Hafens und die knappen Flächen dort. Aus diesem Grund setzen wir uns seit vielen Jahren für Erweiterungsmöglichkeiten des Krefelder Hafens und eine bessere Verkehrsanbindung ein.

In dem von der Bezirksregierung vorgelegten Gutachten von Bosch & Partner können auf einem Teilstück von 1000 Metern „erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes nicht ausgeschlossen werden“. Zu welchem Schluss kommt das IHK-Gutachten bzw. wie will es Beeinträchtigungen vermeiden?

Steinmetz: Das Gutachten der IHK kommt zu dem Ergebnis, dass negative Auswirkungen auf den Bläulingsbestand nicht von vornherein gänzlich auszuschließen sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmenplanung, etwa wie in den Kapiteln „Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“ sowie „Ausgleichsmaßnahmen“ beschrieben, vermeiden beziehungsweise kompensieren lassen.

Laut IHK-Gutachten sollte der für die Straße vorgesehene Korridor durch den südlichen Ausläufer des FFH-Gebiets geführt werden. Der Korridor sollte etwa 50 m breit sein. Aus naturschutzfachlichen Gründen empfiehlt sich die Straßenquerung möglichst nah am bestehenden Siedlungsrand.

Laut IHK-Gutachten wird mit der vorgeschlagenen Trassenführung im südlichen Bereich der Kernbereich des FFH-Gebiets Latumer Bruch durch die Planung nicht angetastet.

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