Gericht Geständnis nach dem tödlichen Messerstich

Zum Grund des Streits gibt es verschiedene Versionen.

Gericht: Geständnis nach dem tödlichen Messerstich
Foto: Peter Steffen

Krefeld. Zuerst flogen nur die Fäuste der beiden Streithähne, bis der 27-jährige Angeklagte in der Krefelder Wohnung eines Bekannten zum Pizzamesser griff und zustach. Zwei Tage nach der Auseinandersetzung der Männer am letzten Rosenmontag starb der Geschädigte an seinen Verletzungen. Laut Anklage wurde der rechte Lungenunterlappen perforiert. Der Staatsanwalt beschuldigt den Angeklagten mit deutschem und russischem Pass des Totschlags. Der gestand gestern die Tat vor dem Landgericht. Die Witwe des Opfers tritt als Nebenklägerin auf. Sie brach immer wieder in Tränen aus.

Zu Beginn der Verhandlung fühlte sich der Angeklagte nicht zu einer Aussage im Stande. Er habe einen Kloß im Hals, so seine Begründung. Deshalb hörte der Richter zunächst den psychiatrischen Sachverständigen an. Der berichtete, dass der Beschuldigte nahe des russischen Tomsk geboren wurde und mit seinen Eltern nach Deutschland kam. Dort schloss er die Hauptschule ab, erlernte aber weder einen Beruf noch beschaffte er sich eine Arbeit. Einzig mit einer Drogenkarriere machte er auf sich aufmerksam. Die Drogen finanzierte er aus seinen Hartz-IV-Einkünften. Über mögliche andere Geldquellen wollte er nicht reden.

Als der Sachverständige über die Aussagen des Angeklagten zur Tat sprechen wollte, unterbrach ihn der Verteidiger und legte im Namen seines Mandanten ein Geständnis ab. Dies war der letztmögliche Zeitpunkt, damit es beim Urteil strafmindernd berücksichtigt werden kann. Die Fragen des Richters beantwortete der Angeklagte selbst, speziell zum Ablauf des Streits, der sich unter Zeugen in der Wohnung eines Dritten abspielte. Nach seiner Darstellung war der Anlass ein Wohnungsschlüssel seines Bruders, den er dessen Freundin nicht aushändigen wollte, da er sie nicht kannte und daher nicht vertraute.

Als sein Widersacher ihn aufforderte, den Schlüssel herauszugeben, entwickelte sich ein Schlagabtausch. Als sich der Angeklagte seiner Jacke entledigen wollte, die ihn beim Kampf eingeengt haben sollte, sei er nach unten in Richtung eines niedrigen Tisches gedrückt worden, auf dem ein Messer lag. Dieses hatte der Angeklagte zuvor in einer Pizzeria „als Souvenir“ mitgenommen und nach allgemeiner Begutachtung auf dem Tisch abgelegt. Er habe nicht vorgehabt, das Messer im Streit zu benutzen. Der Griff danach und das Zustechen sei eine Art Reflex gewesen. Die Tat tue ihm leid.

Ein Zeuge bestätigte den Ablauf, gab aber einen anderen Anlass an. Streitpunkt sei ein Laptop gewesen, den der Angeklagte für den Kauf von Drogen „zu Geld machen“ wollte. Die Freundin des Bruders des Angeklagten sei nicht wegen des Schlüssels gekommen, sondern weil sie wissen wollte, wo ihr Freund abgeblieben ist. Der Zeuge informierte sie darüber, dass der Freund kurz zuvor von der Polizei festgenommen wurde. Er selbst fand es nicht nötig, sich in den Streit einzumischen, habe jedoch danach einen Krankenwagen geordert. Der Prozess wird fortgesetzt.

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