Urteil Gerichtsentscheid: Zirkus „Knie“ darf nach Krefeld kommen

Krefeld · Die Stadt Krefeld hatte dem Zirkus „Charles Knie“ ein Gastspiel untersagt. Ein Gericht urteilte, dass dies nicht zulässig war.

 Das Wildtierverbot ist laut des Gerichts so nicht zulässig.

Das Wildtierverbot ist laut des Gerichts so nicht zulässig.

Foto: picture alliance / dpa/Andreas Gebert

Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geht, darf ein Zirkus, der die Stadt verklagt hat, im Juni nach Krefeld kommen. Das hat am Dienstag die 18. Kammer des Gerichts in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Krefeld hatte einen Antrag eines Zirkus abgelehnt, im Sommer auf dem Sprödentalplatz zu gastieren. Die Stadt hatte die Zulassung mit der Begründung abgelehnt, dass der Zirkus Groß- und Wildtiere mitführe. Nach einem Beschluss des Finanzausschusses im Jahr 2016 sollten zukünftig in der Vergabepraxis des Festplatzes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, einem Verbot von Wildtierhaltung auf öffentlichen Flächen nachzukommen.

Das sei aber, laut Gericht, kein wirksames Wildtierverbot der Stadt. Insbesondere kann sich Krefeld mit dem Beschluss nicht gegen das Tierschutzgesetz stellen. „Das darüber hinausgehende Verbot des Zurschaustellens von Wildtieren durch die Stadt Krefeld ist eine unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtes.

Die Vergabe sei außerdem willkürlich. Denn der Platz werde auch einem anderen Zirkus mit Wildtieren zur Verfügung gestellt. Für die Vergabeentscheidung läge „weder ein schlüssiges Konzept vor noch ist eine darauf aufbauende langjährige Verwaltungspraxis ersichtlich“. Auch weitere Gefahren seien nach Ansicht des Gerichts weder plausibel dargelegt noch nachgewiesen worden. Die Stadt hat nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. sp

(sp)
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