Gericht: Verzweifelter Krefelder überfällt Bank

Krefeld/Bösinghoven/Düsseldorf. Nach außen wahrte Jens H. den Schein des erfolgreichen Geschäftsmannes. Im Büro im Dachgeschoss seines Eigenheims stapelten sich die Unterlagen, er buchte Urlaube für sich und seine Frau, bestellte einen Neuwagen im Wert von rund 20.000 Euro.

Weder seine Ehefrau noch sein Sohn ahnten, dass seine Schulden stiegen.

Über den Papierkram in seinem Arbeitszimmer hatte der selbstständige Unternehmer den Überblick längst verloren. "Ich hatte nicht den Mut, meiner Frau die Situation klar zu machen", sagte der Krefelder gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, als am 6. Juli eine Volksbankfiliale in Bösinghoven zu überfallen. Seine Beute: 22000 Euro.

Unter dem Druck, den Schein zu wahren, habe er diese "irrsinnige" Idee gehabt. Am Morgen war H. mit dem Fahrrad zum Krefelder Hauptbahnhof gefahren, hatte sich eine schwarze Jacke, eine Baseballmütze und eine Gas-Schreckschusspistole mit Munition gekauft. "Ich habe ja von Waffen keine Ahnung. Ich habe das genommen, was der Mann mir offerierte", sagte der Mann im karierten, gut sitzendem Oberhemd.

Dann sei er die zwölf Kilometer nach Bösinghoven geradelt. "Ich hatte mich vorher im Internet erkundigt, dass nur zwei Angestellte in der Filiale arbeiten." In der Bank erklärte er den zwei Frauen mit vorgehaltener Waffe, dass niemand zu Schaden kommen werde, würde er das gesamte Geld ausgehändigt bekommen. Mehr als 20 Minuten wartete der Krefelder auf die Scheine im Tresor, da die Angestellte zunächst den falschen Code für das Schloss mit Zeitschaltuhr eingab. Dann floh er mit dem Fahrrad in Richtung Krefeld.

Als ihm der Polizeiwagen plötzlich den Weg abschnitt, sei ihm klar geworden, dass er "verloren hatte". "Ich habe nicht darüber nachgedacht, dass ich den Angestellten und meiner Familie schade", sagte er schuldbewusst. Seine Frau habe bei seiner Festnahme einen Nervenzusammenbruch erlitten und sich noch nicht erholt.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht wertete strafmindernd, dass der 67-Jährige keine Vorstrafen habe und Reue für seine Tat zeige. Zur Bewährung könne die Strafe nicht ausgesetzt werden.

Die Chancen, dass der Mann nach der Hälfte der verbüßten Strafzeit aus der Haft entlassen werden könne, stünden jedoch gut. "Es ist uns wichtig, dass Sie mit dem Eindruck hier hinausgehen, dass dies nicht das Ende ist, sondern dass Sie eine Perspektive haben. Und mit der Hilfe Ihres Sohnes die finanziellen Probleme aus der Welt schaffen können", sagte der Vorsitzende Richter.

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