Gericht: Strafe auf Bewährung für Lkw-Dieb

Krefeld. Ein 57-jähriger Georgier, der als Kaufmann mehrmals im Jahr zu Geschäften in die Bundesrepublik kommt, wurde vom Amtsgericht Krefeld zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Der Mann hat in der Hauptverhandlung zugegeben, Ende Mai diesen Jahres einen Lastkraftwagen entwendet zu haben, der auf dem Löschenhofweg abgestellt war. Zu seiner Entschuldigung gab der Mann an, er habe das Angebot einiger Bulgaren erhalten, das Fahrzeug gegen 100 Euro ins Ruhrgebiet zu bringen. Die Fahrertür sei geöffnet gewesen, er habe den Motor nur mit einem Schraubenzieher kurzschließen müssen.

Dabei seien ihm schon Bedenken gekommen, doch seine Geldnot habe dazu geführt, dass er mit dem Lkw auf die Autobahn Richtung Moers gefahren ist. Dabei sei er kurz vor dem Moerser Kreuz von einer Polizeistreife aufgehalten und festgenommen worden.

Im Prozess kam heraus, dass der Autobesitzer in der Nacht Geräusche wahrgenommen hatte und seinem Lkw mit dem eigenen Pkw gefolgt ist.

Von unterwegs hat er die Polizei-Leitstelle verständigt, die erst mit einer Zivilstreife und später zusätzlich noch mit einigen Streifenwagen die Verfolgung aufgenommen hat.

Der nicht einschlägig vorbestrafte Täter kam noch einmal am sofortigen Vollzug der Strafe vorbei, doch er muss den Schaden am Fahrzeug von rund 1960 Euro bis Ende des Jahres wieder gutmachen. Und sich drei Jahre lang straffrei führen, dann erst wird die Strafe erlassen. hw

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