„Rechtswidrig“ Gericht setzt Bettelverbot in Krefelds Innenstadt aus: Das ist der Hintergrund

Krefeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nennt verschärfte Regelung überflüssig und zu unbestimmt – was genau ist „aktives Betteln“? Und: Geht die Stadt nun vor das OVG in Münster?

Ein Bettler in einer Fußgängerzone (Symbolbild).

Ein Bettler in einer Fußgängerzone (Symbolbild).

Foto: dpa/Ingo Wagner

Das von der Stadt erst Mitte März eingeführte Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt ist wohl schon Makulatur. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat es am Montag per Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Denn die 18. Kammer des Gerichts stellt fest: „Das durch den Rat der Stadt Krefeld am 8. März 2023 durch Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Dezember 2023 angeordnete Verbot des aktiven Bettelns in der Krefelder Innenstadt von montags bis samstags von 10 bis 20  sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 Uhr bis 18 Uhr ist rechtswidrig.“