Gericht Krefelder räumte einige Taten ein

Krefeld · Einem 42-jährigen Krefelder werden Diebstähle und Körperverletzung vorgeworfen.

 Das Verfahren soll am 23. Oktober fortgesetzt werden.

Das Verfahren soll am 23. Oktober fortgesetzt werden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Von Juli 2017 bis August 2018 soll ein 42-jähriger Krefelder immer wieder Straftaten begangen haben. Diese sorgten allerdings wegen einer eher geringen Schwere nicht dafür, dass er dauerhaft in Untersuchungshaft kam. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in der Zeit von Juli 2017 bis August 2018 in mehreren Fällen Diebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikten begangen zu haben. Dafür muss der Krefelder sich seit Dienstag, 13. Oktober, vor dem Landgericht verantworten.

Er wurde bereits vor einigen Monaten vor dem Amtsgericht angeklagt. Dort zeigte sich aber, dass der damalige Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Der Prozess wurde abgebrochen und an das Landgericht verwiesen. Denn nur vor einer großen Strafkammer kann entschieden werden, ob ein Beschuldigter in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird, wenn von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Zwar hätte das Amtsgericht den Mann auch wegen fehlender Schuldfähigkeit freisprechen können, da sich die Taten aber in Intensität und Gewalttätigkeit gesteigert haben sollen, war der Richter dort der Meinung, dass die erhebliche Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehen könnte.

Nur eine solche Wiederholungsgefahr rechtfertigt eine zeitlich unbegrenzte Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie. War jemand nur zur Tatzeit aufgrund einer Geisteskrankheit schuldunfähig, ist aber bei einer folgenden Verhandlung sowohl gesund, als auch ungefährlich, muss er in vielen Fällen freigesprochen werden.

Der Krefelder räumte zum Prozessauftakt einige der Taten ein. Es soll nun Ende nächster Woche einen zweiten Termin geben, in welchem weitere Zeugen gehört werden. Dann soll auch ein psychiatrischer Gutachter zum Geisteszustand des Beschuldigten Stellung nehmen.

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