Gericht Zweieinhalb Jahre für Erpressung

Krefeld · Das Gericht verurteilte einen 41-Jährigen.

 Einen 52-jährigen Mann sprach das Gericht frei.

Einen 52-jährigen Mann sprach das Gericht frei.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Zeugenaussagen sind bei Juristen nicht gerade ein beliebtes Beweismittel. Denn im Gegensatz zu Schriftstücken können Erinnerungen verblassen oder unklar sein. Manchmal haben Zeugen auch taktische Erinnerungslücken – obwohl so etwas schnell strafbar sein kann. Beim Schöffengericht Krefeld konnten sich am Montag die Zeugen auch nicht mehr sicher an den Hergang der mutmaßlichen Taten von zwei Männern im Alter von 41 und 52 Jahren erinnern. Darum wurde der Ältere der beiden freigesprochen, der Jüngere erhielt dennoch eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte insbesondere den Jüngeren angeklagt, von Ende Februar 2019 bis zum 17. März einen Mann dazu genötigt zu haben, ihm immer wieder Geldbeträge zwischen 40 und 70 Euro zu geben. An 15 Tagen seien so 1080 Euro zusammen gekommen. Der Angeklagte soll dem Mann einerseits rohe Gewalt und seinen Tod angedroht haben, ihm andererseits aber auch in Aussicht gestellt haben, ihn als Hehler oder Kinderschänder anzuzeigen. Das soll dem Opfer soviel Angst gemacht haben, dass er zahlte.

Das soll allerdings nur bis zum 18. März funktioniert haben. An dem Tag soll das Opfer Unterstützung von einem Dritten bekommen haben. Als der Angeklagte wieder versuchte telefonisch Geld zu erpressen, ging Besagter ans Telefon und sagte, dass Schluss sei mit den Zahlungen.

Bei einem anschließenden Treffen soll dann der ältere Angeklagte ins Spiel gekommen sein und den Jüngeren, der nun sogar ein Messer zur Drohung geschwungen haben soll, mit den Worten: „„Stech den ab! Stech den ab! Sonst kriegen wir kein Geld!“ unterstützt haben. Er soll sich so ebenfalls einen Teil der Beute erhofft haben. Als Bekannte des Bedrohten vorbeikamen, sollen die beiden Angeklagten allerdings die Flucht ergriffen haben.

Zumindest die Beteiligung des älteren Angeklagten konnte das Gericht am Ende der Hauptverhandlung nicht erkennen. Daher gab es für ihn einen Freispruch. Auch die Erpressungshandlung des Jüngeren sah es nicht als erwiesen an. Dennoch habe er das Geld entwendet. Der Mann sitzt bereits eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Aachen ab. Die zweieinhalb Jahre kommen nun noch oben drauf.

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