Eilantrag eines Krefelders abgewiesen Gericht bestätigt Ausgangssperre in Krefeld

Krefeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die Krefelder Ausgangssperre als rechtmäßig. Damit sollen soziale Kontakte am Abend eingedämmt werden.

 Die Ausgangssperre in Krefeld ist rechtmäßig.

Die Ausgangssperre in Krefeld ist rechtmäßig.

Foto: Dirk Jochmann

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat von sieben Eilanträgen, die sich gegen die von der Stadt Krefeld verhängte Ausgangssperre, gegen die Maskenpflicht in Parks und Grünanlagen oder gegen beide Maßnahmen richten, in sechs Verfahren zugunsten der Stadt Krefeld entschieden. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Laut Mitteilung des Gerichts gebe es keine Rechtsbedenken gegen die Verfügung. Zur Begründung habe die Kammer ausgeführt, dass Ausgangsbeschränkungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes auch dann verhängt werden dürfen, wenn sich das Infektionsgeschehen trotz bisheriger Maßnahmen erheblich verschärfe.

Maßstab sei insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Ausgangsbeschränkung sei verhältnismäßig und dazu geeignet, das steigende Infektionsgeschehen zu reduzieren. Das liegt unter anderem daran, dass soziale und gesellige Kontakte im private Bereich insbesondere in den Abendstunden weniger werden.

(red)
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