Gericht: Beihilfe zur Prostitution zugegeben

33-Jähriger erhielt Haftstrafe auf Bewährung.

Krefeld. Zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Schöffengericht am Amtsgericht einen 33-jährigen Krefelder wegen Beihilfe zur Zuhälterei verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Der Krefelder war laut Anklage als Geldempfänger für seinen Bruder tätig, der mehrere Frauen zur Prostitution gezwungen hatte. In der Zeit von August 2004 und Juni 2007 hat der Angeklagte von zwei dieser Frauen in 33 Überweisungen insgesamt 19070 Euro in Empfang genommen und an seinen Bruder, mit dem er zusammen lebte, weitergegeben.

Durch seinen Verteidiger räumte der zurzeit arbeitslose und hoch verschuldete Angeklagte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Das rechnete ihm das Gericht an, aber auch die lange zurückliegende Tatzeit, nach der er, abgesehen von einem Strafbefehl wegen Marihuana-Besitzes im Jahr 2009, nicht mehr straffällig geworden war.

Die Taten hätten ihren Hintergrund sicherlich auch in der engen familiären Bindung zum Bruder, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotzdem konnte ein noch milderes Urteil nicht gefällt werden. "Gerade das Annehmen des Geldes ist es, was die Frauen in die Abhängigkeit treibt", sagte die Vorsitzende Richterin.

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