Krefeld Gericht: Angeklagter hat den "Verrückten" nur simuliert

Offenbar hatte der Angeklagte simuliert. Nach dem Urteil kommt er auf freien Fuß.

Krefeld: Gericht: Angeklagter hat den "Verrückten" nur simuliert
Foto: Daniel Reinhardt

Krefeld. Was als Sicherungsverfahren begann, endete nicht mit einer Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik, sondern mündete in ein Strafverfahren. Der 32-jährige Angeklagte hatte den „Verrückten“ so gut simuliert, dass die Prozessbeteiligten zunächst auf die falsche Fährte gelockt wurden. Bis der psychiatrische Sachverständige gestern feststellte, dass sich der Verdacht einer Schizophrenie nicht bestätigte, sondern der Beschuldigte strafrechtlich voll verantwortlich ist.

Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als den Fall aus dieser Sicht neu zu beurteilen. Nach der Befragung von Zeugen zeigte sich, dass die zuvor angeklagte Freiheitsberaubung und Bedrohung einer Frau mit einem Messer nicht aufrecht erhalten werden konnte. Der Beschuldigte soll über eine Leiter in die Wohnung der Frau eingedrungen sein und diese vergewaltigt haben. Dieser Vorwurf wurde entkräftet — auch weil die Frau mehrfach ihre Aussage änderte. Nach Ermittlungen der Polizei muss die Frau die Tür selbst geöffnet haben. Die Beteiligten kannten sich schon vorher und unterhielten offensichtlich eine intime Beziehung. Zwar hatte der Beschuldigte ein Messer dabei, benutzte es aber nicht.

Demnach blieb nur noch ein anderer Vorwurf der Anklage, den der Beschuldigte zugab. Er hatte in einem Norma-Supermarkt an der Marktstraße eine Flasche Likör zum Preis von 4,29 Euro gestohlen und war vom Ladendetektiv erwischt worden. Ein Kunde hatte sich ihm in den Weg gestellt und dafür gesorgt, dass der Dieb festgenommen werden konnte. Bei dem Handgemenge verletzte sich der Kunde leicht.

Der Staatsanwalt reduzierte seine Anklage auf vollendeten Diebstahl und berücksichtigte den geringfügigen Wert der Beute. Er forderte lediglich eine Haftstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen und damit genau so lange, wie der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft saß. Das Gericht folgte diesem Antrag und hob den Haftbefehl auf, so dass der Beschuldigte das Gericht als freier Mann verlassen konnte.

Einen guten Rat gab ihm der Richter allerdings noch mit auf den Weg: „Sie sind bestimmt kein dummer Mensch. Wenn Sie nur endlich einmal anfangen würden, sich vernünftig zu benehmen. Nehmen Sie das für Ihren Neustart mit.“ Der Mann bedankte sich für den Rat und gelobte Besserung.

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