Gericht: 23-jähriger Markenpirat gesteht

Krefeld. Wegen gewerbsmäßiger Markenpiraterie verurteilte das Krefeld Jugendschöffengericht einen 23-jährigen Krefelder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der junge Mann hatte von September 2005 bis November 2006 im Internet gefälschte Textilien angeboten. Die Staatsanwaltschaft hatte 5783 Fälle aufgelistet, mehr als zehn prall gefüllte Ordner standen auf dem Richtertisch.

Beim Verkauf der Plagiate war der seinerzeit im Einzelhandel Beschäftigte der "Handlanger" eines bereits zu fünf Jahren Haft bestraften Freundes geworden. Er hatte die Geschäftsbeziehungen über eine Internetplattform aufgebaut und auch das Geld kassiert.

Insgesamt 172.000 Euro nahm das Duo ein, der Krefelder bekam für jede verkaufte Textilie fünf Euro. Das Geld habe er "verlebt", sagte der Angeklagte.

Die Kammer bewertete das umfassende Geständnis des jungen Mannes, der in Kürze eine Arbeit aufnehmen wird, als sehr positiv. Folglich wurde auch das günstigere Jugendstrafrecht angewandt. Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsverkündung, dass man den damals knapp 18-Jährigen nicht richtig hatte einschätzen können. Es wären doch erhebliche Reifedefizite vorhanden gewesen.

Sein jugendlicher Leichtsinn beschert dem jungen Mann nun neben der Bewährungsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, abzustottern in Monatsraten von 25 Euro. Der Krefelder muss dazu die Kosten des Verfahrend tragen. Außerdem hat er noch eine wahrscheinlich sechsstellige Steuernachzahlung an das Finanzamt vor der Brust. hw

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