Gefilmter Diebstahl: Täter durften sich bei der „Arbeit“ sehen

Amtsgericht: Beide Angeklagten sind zu Haftstrafen verurteilt worden. Mit einem Drogenrückfall erklärte einer der Angeklagten den ihm vorgeworfenen Diebstahl.

Krefeld. "Es hat mich erschreckt, das eigene Bild so zu sehen", bekannte der Angeklagte, als er am zweiten Verhandlungstag im Amtsgericht das Video betrachten musste, das der Kaufhof-Detektiv dem Gericht zur Verfügung gestellt hatte. Deutlich ist darauf zu erkennen, dass der 35-jährige W. die Tasche mit 193 Päckchen Rasierklingen aufhebt und ohne zu zahlen dem Ausgang zustrebt.

Mit einem Drogenrückfall erklärte der verheiratete Vater von zwei Kindern den ihm vorgeworfenen Diebstahl, denn "normal bin ich nicht so drauf". Mit W. drückte der 36-jährige K. die Anklagebank. Ihn hatte er während seiner Haftzeit kennen gelernt.

Für ihn soll W. auch als Hehler tätig gewesen sein. Während der smarte K., in Handschellen aber selbstsicher und im eleganten Anzug vorgeführt, den Schmuckdiebstahl bestritt. Außer "es reicht" wollte er diesmal nichts sagen. Dagegen zeigte sich W. im abgetragenen Sweatshirt eher reumütig, obwohl er "keine Erinnerungen" mehr habe.

Auf dem Video konnte der Staatsanwalt keinen Drogeneinfluss erkennen, sondern vielmehr "gezieltes Klauen". Auch die Hehlerei lastete er W. an.

Ebenfalls ungünstig für ihn: das lange Vorstrafenregister. Deshalb forderte er für W. eine Gesamtstrafe von acht Monaten. Zehn Monate wollte er den einschlägig vorbestraften K. wegen versuchten Diebstahls hinter Gitter schicken.

Unglaubwürdig war für ihn die Behauptung, der von W. verkaufte Schmuck gehöre seiner Partnerin. Darüber hinaus habe er sich an der Vitrine im Kaufhof zu schaffen gemacht. Der Verteidiger, nach dessen Recherchen die Vitrine aber unverschlossen und unbeschädigt war, plädierte auf Freispruch.

Als Beschaffungskriminalität stufte der Verteidiger des 35-Jährigen den Rasierklingen-Diebstahl ein. Außerdem sei ihm die Herkunft des Schmuckes, den er für K. verkauft hatte, nicht bekannt gewesen.

Weil der Richter ihm keine günstige Sozialprognose stellte, wurde W. zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. K. dagegen muss nach seiner jetzigen Strafverbüßung noch weitere zehn Monate brummen.

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