Prozess : Fristlose Kündigungen: Fressnapf zahlt Abfindungen
Mit zwei von fünf fristlos gekündigten Mitarbeitern hat sich der Tierfutterhändler vor Gericht geeinigt. Drei Fälle gehen in die nächste Runde.
Krefeld. Der Krefelder Fall Fressnapf schlägt in der Öffentlichkeit deutschlandweit hohe Wellen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Arbeitslosenzentrum ALZ, das zwei der fünf fristlos gekündigten Mitarbeiter des Tierfutterkonzerns betreut, gehen davon aus, dass die Kündigungen nur vorgeschoben sind. Der deutsche Marktführer für Tierbedarf wolle damit verhindern, dass ein Betriebsrat gegründet wird. Diese Vermutung bestätigten gegenüber der WZ auch drei der Betroffenen, die sich beim ersten Gütetermin nicht auf die Aufhebungsangebote des Arbeitgebers einließen, der nun Belege für die Rechtmäßigkeit der Kündigung beibringen muss.
Ein anderer Kläger einigte sich am Donnerstag beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht mit seinem Arbeitgeber. Dieser hatte ihm erhebliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten auf Kosten des Unternehmens vorgeworfen. So seien 2015 allein 163 Ausfalltage angefallen, speziell wegen einer Rückenoperation inklusive Reha-Zeit. Im vergangenen Jahr seien noch einmal 79 Krankheitstage angefallen.
Der Rechtsvertreter des Unternehmens reklamierte, dass der Mitarbeiter wegen seiner krankheitsbedingten Einschränkungen seinen Job in der Logistik nicht länger ausüben könne. Als weiterer Kündigungsgrund wurde angeführt, dass sich der Mitarbeiter mehrfach und lauthals innerhalb des Betriebes beklagt habe, weil ihm keine Fortbildung bezahlt werde. In Gesprächen mit Vorgesetzten sei er laut geworden und habe „durch Herumfuchteln mit den Armen diese bedroht“. Das Unternehmen sehe darin einen massiven Vertrauensverlust und keine Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung.
Dem Vorwurf der Gegenseite, dass die Kündigungsgründe wegen der Beteiligung des Klägers an einer Betriebsratsgründung nur vorgeschoben seien, entgegnete der Rechtsvertreter des Unternehmens, davon wisse er nichts.
Die Richterin bat die Parteien, sich in einem Gespräch über die Bedingungen einer Trennung zu beraten und empfahl eine Abfindungssumme von 4800 Euro. Beide Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung rückwirkend zum Monatsende April, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note „Gut“ und eine Abfindung von 9000 Euro. Bedingung: Der Kläger hält nicht länger an den Vorwürfen gegen den Arbeitgeber fest. Das Gericht stimmte der Einigung zu.