Bewährungsstrafe : Frau stirbt in Flitterwochen durch brutale Sexpraktiken - Krefelder verurteilt
Krefeld Ein 52-jähriger Krefelder ist wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau bei brutalen Sexpraktiken zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
„Wäre die Frau direkt ins Krankenhaus gekommen, hätte man sie retten können“, sagte der Vorsitzende Richter des Krefelder Landgerichts am Mittwoch. Es habe sich um einen Unglücksfall aufgrund „äußerst fahrlässigen Vorgehens“ gehandelt.
Angeklagt war der Personalvermittler wegen Mordes durch Unterlassen, weil er für die tödlich verletzte Frau tagelang keine Hilfe geholt hatte. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und er kam nach sieben Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Anspruch auf Haftentschädigung habe er aber nicht, sagte eine Gerichtssprecherin.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin den Mordvorwurf fallenlassen und dreieinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt.
Für einen Mord fehle es schon an einem Motiv, so der Richter. Es habe sich um ein glückliches, frisch verheiratetes Paar gehandelt. Der Verurteilte leide selbst unter dem Verlust seiner Frau. Die 49-Jährige habe freiwillig mit ihm sadomasochistischen Sex betrieben. Aus ihrer Vorliebe für derartige Sexualpraktiken habe sie in ihrem Umfeld keinen Hehl gemacht - davon zeuge auch ein entsprechendes Tattoo.
Die Frau hatte einen Darmabriss erlitten. Als die Rettungskräfte im Juli vergangenen Jahres endlich alarmiert wurden, war es zu spät: Der Frau konnte nicht mehr geholfen werden. Sie war an einer schweren inneren Verletzung verblutet. Das Gericht hielt ihrem Ehemann zugute, dass sie - seiner Aussage zufolge - selbst nicht ins Krankenhaus gewollt habe. Er müsse aber bemerkt haben, dass seine Frau erheblich verletzt war, sagte der Richter.