Fischeln : Gericht stoppt Ansiedlung von Asbest-Lager in Krefeld
Fischeln Die Richter teilen die Ansicht der benachbarten, klagenden Firmen: Die Abfallentsorgung im Fischelner Gewerbegebiet ist laut gültigem Bebauungsplan nicht erlaubt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ansiedlung eines Abfallentsorgungsbetriebes an der Breuershofstraße 46 in Fischeln vorläufig gestoppt. Das hat die 3. Kammer den Beteiligten jetzt bekanntgegeben und damit den Anträgen von sechs Nachbarn entsprochen. Unternehmer Theo Wirtz hatte im November 2018 sich mit dem Thema an unsere Redaktion gewandt, weil nach seinem Rechts-Verständnis in dem Gewerbegebiet mit Wohnbebauung und Lebensmittelproduktion die geplante Lagerung gefährlicher Abfälle wie Asbest, Glaswolle, teerhaltige Dachbahnen und Straßenaufbruch gar nicht genehmigungsfähig ist. Die Stadt Krefeld sieht das anders und hatte eine Ausnahme-Genehmigung dafür erteilt. Dagegen hagelte es massiven Protest von den umliegenden Nachbarn.
Das Gericht teilt deren Auffassung, dass es der geplanten Anlage an der erforderlichen Gebietsverträglichkeit mangelt. Die geplante Anlage hat eine Durchsatzkapazität von 90 000 Tonnen (nicht gefährlicher Abfälle) im Jahr. Zugleich sollen in der Anlage gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe gelagert werden. Diese passe im Hinblick auf ihr erhebliches Störpotenzial (auch ausnahmsweise) nicht in das durch den Bebauungsplan Nr. 788 der Stadt Krefeld dort ausgewiesene Gewerbegebiet. Über die Anträge hat das Gericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden. In solchen - regelmäßig eilbedürftigen - Verfahren wird effektiver Rechtsschutz auch in der Coronakrise durch schriftliche Entscheidungen gewährt. Über die Anträge zweier Nachbarbetriebe, die nicht Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte der Betriebsgrundstücke sind und sich daher nicht auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch berufen können, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt befinden.
Wirtz hatte in seiner aktiven Zeit als CDU-Politiker die Änderung des nun von der Stadt herbeigezogenen Bebauungsplans 788 mitentschieden. Damit sollte verhindert werden, dass sich in dem kleinteiligen Gebiet für produzierendes Gewerbe auch Spielhallen und Bordelle ansiedeln. „Alles andere in dem B-Plan ist jedoch so geblieben“, hatte Wirtz gegenüber unserer Redaktion erklärt. Die Abfallbehandlungsanlage sei danach kein Gewerbe, sondern eine industriemäßige Versorgung – und damit gebe der B-Plan die Sondergenehmigung nicht her.