Faustschlag vor der Ampel

Ein 53-Jähriger muss eine Geldstrafe zahlen, weil er eine 20-Jährige in ihrem Wagen angegriffen hat. Tat ist dem Mann peinlich.

Faustschlag vor der Ampel
Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 55 Euro ist ein Düsseldorfer für eine Tat verurteilt worden, für die er jetzt im Amtsgericht selbst keine Erklärung mehr fand. Der Autofahrer hatte sich im Juni vergangenen Jahres massiv über das Fahrverhalten einer anderen Verkehrsteilnehmerin geärgert. An einer Ampel war K. ausgestiegen, zu dem Wagen der hinter ihm wartenden Frau gegangen und hatte die Fahrerin durch das halboffene Fenster mit einem Faustschlag verletzt. Die 20-Jährige erlitt eine Kieferprellung.

„Es hat sich tatsächlich alles so zugetragen“, gestand der 53-Jährige zerknirscht. „Mir ist das so peinlich, ich könnte im Boden versinken.“ Es sei an diesem 12. Juni zwar „brüllend heiß“ gewesen, aber „ich weiß nicht, wie ich so die Fassung verlieren konnte“.

K., ein ausgebildeter Restaurantfachmann, beschrieb, dass er an dem Tag auf der Philadelphiastraße zweimal vergeblich versucht hatte, vor der Kreuzung von der rechten auf die linke Spur zu wechseln. Jedes Mal sei er erschrocken zurückgewichen, weil er sich von dem auf der linken Spur fahrenden Wagen der 20-Jährigen bedrängt gefühlt habe. Vor der roten Ampel sei er dann schließlich ausgestiegen, zu dem Wagen der Frau gegangen und habe sie gefragt, „ob sie bescheuert sei“. „Ich habe aber nicht zum Schlag ausgeholt, sondern mit meiner Faust ihren Kopf zur Seite gedrückt“, schildert K. seinen Angriff.

Den Vorfall beschrieb ein Zeuge anders. Er hatte ebenfalls an der Kreuzung gestanden und seinen Wagen spontan so platzierte, dass der Täter sich nicht entfernen konnte. K. sei sehr aufgebracht gewesen, habe geschrien, getobt und zum Schlag ausgeholt. „Er hat sich von der Autofahrerin wohl provoziert gefühlt.“

Das Opfer, die 20-jährige Auszubildende Yasemin Ö., hat neben der Kieferprellung und einigen Tagen Schmerzen keine anhaltenden Verletzungen davongetragen. Trotzdem habe der Vorfall Spuren hinterlassen, erzählt sie. Als ein vor ihr stehender Autofahrer zuletzt an einer Ampel ausstieg, habe sie instinktiv Fenster und Türen ihres Wagens geschlossen. „Aber er ging nur zu seinem Kofferraum.“

In ihrem Urteil folgte die Richterin der Forderung der Staatsanwältin, die die Körperverletzung als erwiesen betrachtete. Mit 2750 Euro, ließ die Richterin durchblicken, sei der Düsseldorfer für seine „üble und unangemessene Handlung“ gut bedient. Zu seinen Gunsten sei gewertet worden, dass er „erhebliche Reue“ gezeigt und sich bei der jungen Frau entschuldigt, keine Vorstrafen und bereits 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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