Fall Vauth: Viel Wirbel um die Anwaltspflicht

Verwirrspiel um Prozesskostenverfahren vor Zivilkammer.

Krefeld/Tönisvorst. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt von Lothar Vauth hat mit einer Presseerklärung für erheblichen Wirbel gesorgt. Christian Lentföhr schreibt darin, das Landgericht Krefeld habe in einem ersten Verfahren "keine Verletzungen der Anwaltspflichten durch Rechtsanwalt Vauth" feststellen können. Er habe weder pflichtwidrig beraten, noch sei Vauths ehemaligen Mandanten (ein Tönisvorster Landwirt und seine Ehefrau) Schaden entstanden.

Klingt nach einem Freispruch für Vauth, gegen den die Krefelder Staatsanwaltschaft seit März wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt. Doch in welchem Verfahren soll der Gerichtsbeschluss ergangen sein? Auf Nachfrage erfuhr die WZ, dass die 5. Zivilkammer lediglich über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden musste, den die Ehefrau des Landwirts eingereicht hatte. Diese hat gegenüber der Anwaltssozietät Dr.Stöber, Oehring & Partner, deren Gesellschafter Vauth war, Schadensersatz in Höhe von fast 800.000 Euro geltend gemacht. Sie fühlt sich von der Kanzlei falsch beraten.

Die Zivilkammer hat den Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, da die Klage der Eheleute gegen die Kanzlei kaum Aussicht auf Erfolg habe. Daraus leitete Vauths Rechtsanwalt ab, die Zivilkammer habe "klar zugunsten des Rechtsanwalts und Kanzleichefs" entschieden. Und ergänzt: Keinem Mandanten Vauths sei je ein Schaden entstanden.

Dessen ehemalige Kollegen in der Krefelder Sozietät hatten im Frühjahr die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da es Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Mandantengeldern gegeben haben soll. Im Mittelpunkt der laufenden Ermittlungen steht der Vorwurf, Vauth habe bei der Vermögenverwaltung für ein älteres Ehepaar über 900.000 Euro veruntreut. Weitere Vauth-Mandanten sollen laut Stephan Jellacic, Mitglied der Kanzlei, in Höhe von 450.000Euro geschädigt worden sein.

Das Amtsgericht hatte Vauth im August mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt. In der Begründung heißt es, es bestehe der dringende Verdacht, der Beschuldigte und seine als Bürovorsteherin tätige Frau habe "Betrugshandlungen zu Lasten von Mandanten begangen und Fremdgelder in erheblicher Höhe veruntreut". Das Gericht spricht von 40 Barabhebungen vom Anderkonto der Kanzlei in einer Höhe von fast 600.000 Euro. Vauth habe "mit erheblicher krimineller Energie" gehandelt.

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