Fall Lothar Vauth: Keine Anzeichen für Untreue

Das Gericht gibt im Fall des Krefelder Rechtsanwalts eine vorläufige Einschätzung ab. Die Strafe könnte milder ausfallen.

Fall Lothar Vauth: Keine Anzeichen für Untreue
Foto: Friedhelm Reimann

Krefeld. Die mögliche Strafe für Lothar Vauth und seine Ehefrau könnte sich massiv abmildern. Das ergab sich am Dienstag im Prozess gegen den ehemaligen Rechtsanwalt. Die Richter haben zum ersten Mal — seit Prozessbeginn im Frühjahr 2017 — ihre vorläufige Ansicht in Bezug auf die Anklagevorwürfe kundgetan. Im Hinblick auf die größten Punkte, nämlich über 900 Fälle von Untreue zulasten der Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von 1,9 Millionen Euro, sagte die Vorsitzende: „Da haben wir Schwierigkeiten.“ Insbesondere geht es dabei um die Privatentnahmen der Vauths vom Kanzleikonto.

Diese wurden unter anderem für Bargeschäfte entnommen, aber auch für Autos und Kleidung. Allerdings, so führte die Vorsitzende aus, hätte mindestens ein anderer Sozius die Konten eingesehen und sei daher „in groben Zügen“ informiert gewesen. Außerdem hätten die anderen Anwälte im Zeugenstand ausgesagt, dass gar nicht so klar war, was Vauth als monatlichen Lohn bekommen sollte.

Eine regelmäßige monatliche Auszahlung auf ein Privatkonto habe es jedenfalls nicht gegeben. Von daher könne es schwierig sein, selbst die Bezahlungen für Kleidung, die laut einer Steuerberaterin im Zeugenstand als Privatentnahmen gebucht wurden, als Untreuehandlung zu bewerten. Den Mitgesellschaftern sei es nach Ansicht der Kammer auch gleichgültig gewesen, wie viel entnommen wird, weil Vauth das größte und umsatzstärkste Dezernat hatte.

Eine Untreuehandlung sei allerdings in einer Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD zu erblicken. Dafür habe kein Einverständnis des Sozius vorgelegen. Außerdem sehe die Kammer „eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit“ auf das Veruntreuen von Mandantengelder, was in acht Fällen angeklagt ist. Dabei ging es um Einzelbeträge von bis zu 122 000 Euro. Diese sollen die Angeklagten für Mandanten erhalten haben. Allerdings wurden sie entweder nicht oder erst erheblich verspätet an die Mandanten ausbezahlt.

Die Überlegungen seien nur vorläufiger Natur und beruhen auf der bisherigen Beweisaufnahme, betonte das Gericht. Es sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten sich zu der Ansicht des Gerichts noch nicht äußern.

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