Fabel droht Verlust des Aufsichtsrats-Vorsitzes

Nach Zulassung der Anklage wird der CDU-Fraktionschef den Verwaltungsrat verlassen müssen.

Krefeld. CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel muss aller Voraussicht nach den Chefposten im Sparkassen-Verwaltungsrat räumen und das Gremium komplett verlassen. Nachdem das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Anklage gegen ihn zugelassen hat, sieht das Sparkassengesetz NRW entsprechende Konsequenzen vor.

Ein Hausjustitiar der Sparkasse prüft gerade, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein Vermögensvergehen beinhalten. Das gilt zwar weniger beim Anklagepunkt der Abgeordnetenbestechung, wohl aber beim Vorwurf der Anstiftung zur Untreue. Wie die WZ aus Justizkreisen erfuhr, besteht kein ernsthafter Zweifel daran, dass dies im Strafverfahren gegen Fabel zutrifft.

Laut Sparkassengesetz müssen Mitglieder des Verwaltungsrates - er ist das Aufsichtsgremium des Geldinstituts - ausscheiden, sobald ein Strafverfahren wegen eines Vermögensvergehens rechtshängig wird. Rechtshängig ist es, wenn ein Gericht die Anklage zugelassen hat.

Untreue gilt als Vermögensdelikt. Ob auch die Anstiftung ein solches ist, beschäftigt gerade den Sparkassen-Juristen. Da das Strafgesetzbuch einen Anstifter bei der Bestrafung mit dem Täter gleichstellt, ist der Ausgang dieser Prüfung so gut wie klar.

Geklärt werden auch die Konsequenzen im eigenen Haus, bestätigt Sparkassen-Sprecher Peter Bauland. Demnach ist unklar, wer - bei entsprechendem Ausgang der Prüfung - Wilfrid Fabel zum Verlassen des Verwaltungsrates auffordert.

Der Vorstand kommt nicht in Frage, da er ja vom Verwaltungsrat kontrolliert wird. Der Vorsitzende des Sparkassen-Zweckverbandes, der den Verwaltungsrat wählt, auch nicht; denn dort hat Fabel ebenfalls den Vorsitz inne. Bliebe die Möglichkeit, dass die Träger der Sparkasse - Stadt Krefeld und Kreis Viersen - tätig werden.

Ob Fabel selbst Konsequenzen zieht, war am Montag weiter offen. Am Abend wollte CDU-Vorsitzender Winfried Schittges darüber mit dem Fraktionschef sprechen.

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