Experte hält Dealer für schuldfähig

Dem Krefelder wird vorgeworfen Marihuana besorgt und verkauft zu haben.

Seit Anfang Mai steht ein 26-jähriger Drogenhändler aus Krefeld vor Gericht. Der junge Mann soll zu mindestens vier Gelegenheiten insgesamt vier Kilogramm Marihuana verkauft haben. Dreimal hatte er jeweils ein halbes Kilo an den Mann gebracht und einmal 2,5 Kilo auf einen Schlag, so sieht es zumindest die Anklage.

Die Betäubungsmittel soll er direkt bei niederländischen Dealern eingekauft haben. Am Mittwoch wurde vor dem Landgericht ein Gutachter zu den Fragen gehört, ob der Angeklagte vermindert oder gar nicht schuldfähig sei oder ob — wegen Drogensucht — eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Frage komme. Der Mediziner verneinte dies alles. Schuldmindernde Faktoren sah er nicht. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, wird der Angeklagte damit rechnen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis zu gehen.

Auch wenn es sich nur um vermeintlich „leichte Drogen“ handelt, erhöht die große Menge an Drogen die Schuld aus juristischer Sicht beträchtlich. Einen Rabatt für die so genannte „geringe Menge“ gibt es bloß bei Gewichten im Gramm-Bereich.

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