Exhibitionist wird jetzt vorgeführt

Der Angeklagte fehlte zum dritten Mal bei der Verhandlung.

Exhibitionist wird jetzt vorgeführt
Foto: dpa

Krefeld. Auch dem dritten angesetzten Termin beim Amtsgericht blieb der Angeklagte Klaus B. (Name von der Redaktion geändert) fern. Der 59 Jahre alte frühere Textilarbeiter ist der Erregung öffentlichen Ärgernisses angeklagt.

Vor rund drei Jahren, im Mai 2011, war er zwei Zeuginnen aufgefallen, als er nackt auf einer Parkbank an Holthausens Kull lag. Für Passanten war erkennbar, dass er dabei sein Geschlechtsteil manipuliert und sich befriedigt hatte. Das Gericht stuft das als eine „erhebliche sexuelle Handlung“ in der Öffentlichkeit ein, mit der er ein Ärgernis erregte. Nach dem Strafgesetzbuch ist das keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dem Angeklagten droht maximal ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Der katholische „Codex Iuris Canonici“ aus dem Jahr 1983 enthält sogar noch die Regelung, dass eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ein Ausschlussgrund für die Gewährung eines kirchlichen Begräbnisses sein kann.

Nach einer zehnminütigen Wartezeit entscheidet der Richter am Nordwall, dass Klaus B. zum nächsten Termin polizeilich vorzuführen sei.

Ein Amtsarzt soll allerdings feststellen, ob B. verhandlungsfähig ist oder nicht. Der Richter geht nämlich davon aus, dass der Hartz-IV-Empfänger erhebliche gesundheitliche Probleme hat: „Es muss geprüft werden, ob es medizinische Gründe für das Fernbleiben gibt.“ et

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