Etatlöcher durch Neuwahl?

Mangels NRW-Haushalt könnte es Probleme auch in Krefeld geben — zum Beispiel beim Ausbau der U-3-Betreuung.

Krefeld. Kippt der städtische Etat für 2012 schon, bevor er von der Bezirksregierung genehmigt ist? Die Diskussion um den nicht verabschiedeten NRW-Haushalt und die daraus resultierende Neuwahl haben in dieser Hinsicht große Befürchtungen ausgelöst. Immerhin sind die Zuschüsse vom Land fest eingeplant.

Krefelds Kämmerer Ulrich Cyprian jedoch sieht die Diskussion gelassen: „Die große Unruhe ist verständlich. Doch ich persönlich sehe keinen Grund zur Panik für den Krefelder Haushalt.“ Dabei enthält das Zahlenwerk, das der Rat im Februar abgesegnet hat und das nun der Bezirksregierung zur Genehmigung vorliegt, sehr wohl Posten, die aus Düsseldorf erwartet werden.

So wurde von der Ratsmehrheit aus CDU, FDP und UWG das so genannte Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) mit 15 Millionen Euro für 2012 fest eingeplant. Und auch die 1,25 Millionen Euro für den Ausbau der Betreuung unter dreijähriger Kinder sollten vom Land kommen.

Dessen Haushalt ist aber nun mal bekanntlich nicht verabschiedet worden. Deshalb gibt es am 13. Mai Neuwahlen und erst die neue Landesregierung kann dann den NRW-Etat auf den Weg bringen. Darüber kann es locker Herbst werden. Doch Ulrich Cyprian bleibt gelassen.

Wie alle anderen Kämmerer hofft er, dass die neue Regierung das GFG 2012 zügig beschließt. Dass das Gesetz komplett gekippt wird oder die Städte das Geld zurückzahlen müssen, kann er sich nicht vorstellen. Denn das Landesgeld fließt weiter, so Cyprian. „Obwohl das GFG 2012 noch nicht beschlossen ist, werden die acht Abschlagszahlungen auf der Basis der Vorjahresregelung fließen“, ist der Kämmerer sicher. Nach Einschätzung sowohl des Städtetages als auch des Städte- und Gemeindebundes, sei dies eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Abschlagszahlungen, sagt Cyprian.

Anders sieht es bei der U-3-Betreuung aus: „Hier gibt es noch keine abschließende Stellungnahme“, sagt der Kämmerer, geht aber dennoch davon aus,, dass die für 2012 versprochenen Mittel in Höhe von 1,25 Millionen Euro fließen werden.

Ob sich die fehlenden Landesmittel auch auf die Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung auswirken werden, dazu kann Cyprian nichts sagen. Man führe zwar erste Gespräche, aber eine Entscheidung sei noch nicht abzusehen. Auch bei der Bezirksregierung wollte man sich dazu derzeit gegenüber der WZ noch nicht äußern.

Durch die Neuwahl verzögern sich allerdings nicht nur Zahlungen sondern auch wichtige Gesetzesvorhaben. Schuldezernent Gregor Micus nennt unter anderem das 8. Schulrechtsänderungsgesetz, das vom Landtag noch nicht verabschiedet worden ist. „Darin sollte unter anderem geregelt werden, dass auch einzügige Grundschulen zugelassen sind“, erklärt Micus und verweist darauf, dass die Entscheidungen vor Ort aber jetzt schon anstehen.

Beispiel ist die Schule Kempener Allee. „Da bewegen wir uns auf noch nicht rechtlich sicherem Terrain“. Probleme könnte es auch beim Thema Inklusion geben. Zwar habe Krefeld bereits Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler, doch die rechtlichen Vorgaben und die Finanzierungsunterstützung des neuen Gesetzes fehlen: „Da besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt Micus.

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