Schließung Eros-Center in Krefeld: Gericht gibt Stadt in einem Streitpunkt Recht

Krefeld · Eine Hürde in Richtung Schließung des Eros-Centers an der Mevissenstraße hat die Stadt Krefeld laut eigenen Angaben genommen. Der Rechtsstreit geht aber weiter.

 Um den Betrieb des Eros-Centers in Krefeld wird schon länger gestritten.

Um den Betrieb des Eros-Centers in Krefeld wird schon länger gestritten.

Foto: Ja/Bischof, Andreas (abi)

Eine Hürde in Richtung Schließung des Eros-Centers an der Mevissenstraße hat die Stadt Krefeld laut eigenen Angaben genommen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag der Betreiber des Bordells abgelehnt, die von der Stadt Krefeld angeordnete „sofortige Vollziehung der bauordnungsbehördlichen Nutzungsuntersagungsverfügungen vom 12. Dezember 2019 aufzuheben“. Das teilte die Stadt am Dienstag mit.

Seit mehr als einem Jahr geht die Verwaltung gegen das Eros-Center vor. Anfang 2019 hatte der Krefelder Stadtrat entschieden, dass Schluss sein soll mit dem Bordellbetrieb an der Mevissenstraße. Die Stadt hatte eine „bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung“ des Bordellbetriebes eingeleitet. Laut Bebauungsplan ist ein Bordellbetrieb dort verboten.

Das habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt und betont, dass kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich sei, dass „irgendwann in der Vergangenheit einmal eine materielle Rechtmäßigkeit der untersagten Nutzung bestanden“ habe, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Krefeld.

Die Stadt habe zurecht darauf hingewiesen, dass auf „eine jahrelange rechtswidrige Nutzung nicht die Erwartung gestützt werden könne, das rechtswidrige Verhalten auch in Zukunft unbehindert fortsetzen zu können.“

Rechtsstreit mit Bordell-Betreibern in Krefeld geht weiter

Nun gibt es laut Angaben der Stadt noch einen Rechtsstreit mit den Betreibern des Bordells - „über die Ablehnung der von den Betreibern des Bordells beantragten Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz“. Die Ablehnung der Stadt stütze sich darauf, dass der Betrieb den Festsetzungen des „maßgeblichen Bebauungsplans“ widerspreche. Auch dagegen haben die Betreiber geklagt.

(red)
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