Jugendhilfeausschuss Entwurf für Kita-Beiträge

Die Politiker der großen Parteien haben für den Jugendhilfeausschuss am Mittwoch einen Gegenvorschlag zur Verwaltung erarbeitet.

In der nun vorliegenden Planung bleibt es bei der von den Eltern gewünschten Unterscheidung von Unter- und Über-Zweijährigen.

In der nun vorliegenden Planung bleibt es bei der von den Eltern gewünschten Unterscheidung von Unter- und Über-Zweijährigen.

Foto: dpa

Krefeld. Im Jugendhilfeausschuss werden die Parteien am Mittwoch einen neuen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für das Kita-Jahr 2016/2017 unterbreiten. Demnach wird es nicht mehr acht Einkommensstufen wie bisher geben, auch nicht zwölf wie es im Frühjahr im Verwaltungspapier hieß, sondern sogar noch zwei mehr. Sie reichen von den beitragsfreien unter 19 000 Euro bis zu über 150 000 Euro. In sechs Fällen verringert sich der Beitrag sogar.

In der nun vorliegenden Planung bleibt es bei der von den Eltern gewünschten Unterscheidung von Unter- und Über-Zweijährigen. Die Verwaltung wollte die für die Eltern teurere Variante von einer Unter und Über-Dreijährigen Staffelung sehen. Denn die Betreuung der Kleinen ist kostenintensiver. Geschwisterkinder bleiben laut Entwurf weiterhin beitragsfrei.

„Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, berichtet Britta Oellers für die CDU-Fraktion und bezieht Julian Seeger (SPD) und Vertreter der anderen großen Parteien mit ein. „Seit den Sommerferien laufen unsere Beratungen. Uns ist es wichtig, die nötige Anpassung jetzt vorzunehmen, damit die Eltern sich frühzeitig vor Beginn des Kita-Jahres informieren können.“ Im Frühjahr war der Aufschrei über die Verwaltungsvorlage groß gewesen. Nun haben sich die Politiker hingesetzt und selbst Vorschläge unterbreitet, die die Verwaltungsleute umgesetzt haben.

Oellers: „Ausgewogene Beitragsanpassungen in den unteren und mittleren Einkommensstufen werden ergänzt um die Einführung neuer Einkommensstufen im höheren Segment.“ Seeger ergänzt: „Uns war wichtig, dass wir nicht nur erhöhen, um die Konsolidierung zu erreichen, sondern faire Grundlagen für alle schaffen, indem alle Stufen gerecht erhöht wurden.“

Beispiel für die 25-Stunden-Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren: Bei einem Gehalt zwischen 19 000 und 24 500 Euro müssen 42 Euro monatlich für das Kind bezahlt werden. Die Differenz zur Ist-Situation lautet: Es wird einen Euro günstiger. 2,75 Prozent des Einkommens werden bei der 25-Stunden-Betreuung berechnet. Wer zwischen 77 900 und 90 000 Euro verdient, zahlt 39 Euro monatlich mehr. Bei den über 150 000- Euro-Verdienern beträgt die Differenz zu jetzt 152 Euro.

Beispiel aus der 45-Stunden-Betreuung, bei der 4,5 Prozent des Einkommens berechnet werden: Hier legen die Eltern der kleinsten Einkommensstufe einen Euro drauf. Die nächste Gehaltsklasse ist mit zehn Euro dabei. Wer zwischen 90 000 und 105 000 Euro einnimmt, muss 103 Euro monatlich mehr berappen. Die Beiträge der Ü-Zwei-Jahre alten Kinder sind günstiger, da sie nicht mehr so intensiv begleitet werden müssen. Hier ein

Beispiel für die 35-Stunden Betreuung: Bei einem Gehalt zwischen 77 900 und 90 000 Euro müssen 83 Euro mehr gezahlt werden.

Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch um 17 Uhr im Rathaus.

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