Gericht Entblößt auf offener Straße: Bewährungsstrafe

40-Jähriger gibt exhibitionistische Handlungen zu. Richterin stellt trotz starker Alkoholprobleme positive Sozialprognose.

Krefeld. 30 bis 40 Flaschen Bier, sagt der Angeklagte K., würde er an manchen Tagen trinken. Ein wenig ungläubig fragt die Richterin am Krefelder Amtsgericht noch mal nach. Der 40-jährige Angeklagte, der sich am Montag aufgrund einer exhibitionistischen Handlung im März diesen Jahres an der Ritterstraße verantworten musste, bestätigt die genannten Zahlen.

Demnach war es für die Staatsanwaltschaft auch nicht verwunderlich, dass der Mann auch bei seiner Tat im März betrunken war. „Da er hier nicht gerade vor Selbstbewusstsein strotzt, kann ich mir vorstellen, dass der Alkohol bei ihm eine sehr enthemmende Wirkung hat und erheblich zu der Tat beitrug“, so die Staatsanwältin.

Der Angeklagte hatte zuvor eingeräumt, dass er sich nach dem Konsum mehrerer Flaschen Bier aufgrund einer „emotional schwierigen Situation“ dazu habe hinreißen lassen, sich gegenüber Autofahrern auf der Ritterstraße zu entblößen. „Es tut mir leid. Sowas ist mir noch nie passiert, ich entschuldige mich dafür“, sagte K. am Montag.

Der Zeuge L. hatte damals die Polizei verständigt, nachdem er den Mann erblickt hatte. „Der stand da mit heruntergelassener Hose und spielte unten an sich rum. Da waren auch Kinder in der Umgebung“, sagte L. aus.

Die Richterin entsprach mit ihrem Urteilspruch der Forderung des Staatsanwalts. „Meiner Meinung nach haben Sie erkannt, dass Ihr Alkoholproblem der Ursprung allen Übels ist. Deshalb stelle ich Ihnen eine positive Sozialprognose und hoffe, dass Sie mit einem Bewährungshelfer an Ihrer Seite wieder auf den rechten Weg kommen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten waren zudem drei Fahrten ohne Fahrschein zur Last gelegt worden.

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