Gericht Elf Jahre für den Drahtzieher im Rentnermord

Krefeld. · Am Freitag wurde auch der letzte Angeklagte, der 54 Jahre alte Marko S., in Krefeld verurteilt.

 Im Prozess um den Mord an einem Krefelder Rentner im Oktober 2016 ist am Freitag ein Urteil gefallen. Archivfoto: samla

Im Prozess um den Mord an einem Krefelder Rentner im Oktober 2016 ist am Freitag ein Urteil gefallen. Archivfoto: samla

Foto: samla.de

Am Freitag wurde auch der letzte Angeklagte im Prozess um die Tötung des Krefelders Hans Werner L. verurteilt. Der 54-jährige Marko S. muss für elf Jahre ins Gefängnis. Bereits im Januar waren fünf seiner Mittäter wegen des Überfalls mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Darunter war auch seine Frau Iwona G.. Die 53-Jährige sitzt derzeit für das Verbrechen eine 14-jährige Strafe ab. Marko S. und sie sollen die Planer hinter dem Überfall auf den 79-Jährigen gewesen sein, der für den Rentner tödlich endete. Mehrere Mittäter hatten das Ehepaar schwer belastet.

Marko S. habe die Wohnung des Rentners zwar nicht betreten. Er habe aber im Auto vor der Tür gewartet. Er müsse sich das Geschehen, welches zum gewaltsamen Tod des Mannes führte, aber als Drahtzieher zurechnen lassen. Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil nur ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine zwölfjährige Gefängnisstrafe wegen Raubes mit Todesfolge gefordert. Es wurde nur deswegen nicht als Raubmord eingestuft, weil alle Tatbeteiligten übereinstimmend ausgesagt hatten, dass der Tod des Rentners nicht beabsichtigt war.

Gegen Marko S. konnte erst jetzt verhandelt werden, weil er bis Mai erfolgreich auf der Flucht war. Da hatten ihn Zielfahnder in Solingen festgenommen. Der Prozess gegen Marko S. rief noch einmal das Martyrium in Erinnerung, welches Hans Werner L. in seinen letzten Minuten erlitten haben muss. Zu fünft drangen die Räuber am 26. Oktober 2016 in Ls Wohnung an der Drießendorfer Straße ein. Brutal überwältigten sie den Rentner, der gerade mal 56 Kilo wog, und fesselten ihn mit Panzerklebeband. Ein Mediziner, der die Leiche obduzierte, sagte im ersten Prozess aus, dass dem Rentner die Nase durch „direkte Gewalteinwirkung“ gebrochen worden sei. Dadurch habe es Einblutungen und eine Schwellung im Rachenraum gegeben. Ein Atmen durch die Nase war so unmöglich. Viel schlimmer war allerdings ein Stück Stoff, welches so groß war und mit solcher Gewalt in den Mund des alten Mannes gestopft worden sei, dass die Zunge so weit nach hinten geschoben wurde, dass sie die Luftröhre verdeckte. Das alleine hätte schon für einen Erstickungstod gereicht. „Das ist kein schneller Tod, sondern ein Tod, den man mitbekommt“, sagte der Obduzent.

L. wurde ins Badezimmer gesperrt, wo er qualvoll erstickte, während die Verbrecher seine Wohnung durchsuchten. Ob sie dabei – wie erhofft – etwas Wertvolles fanden, dürfte fraglich sein. 800 Euro Rente habe das Opfer bekommen, sagte der Leiter der Mordkommission aus. Schulden beim Vermieter und den Stadtwerken lassen darauf schließen, dass der Mann nicht viel Geld hatte. Er hatte einige Antiquitäten in seiner Wohnung stehen, die die Angeklagten mutmaßlich für wertvoll hielten. Sie könnten der Grund für den Raubüberfall gewesen sein. Einige der Stücke wurden später bei den Angeklagten gefunden. sp

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