Kontrolle Zoll kontrolliert Transporter

Krefeld · 80 Beamte des Hauptzollamtes Krefeld durchsuchen Logistikfirmen und Händler.

Der Zoll kontrollierte am vergangenen Freitag im Bereich Düsseldorfer Straße Lkw und Transporter.

Der Zoll kontrollierte am vergangenen Freitag im Bereich Düsseldorfer Straße Lkw und Transporter.

Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Vergangenen Dienstagabend sind die Kontrollteams des Zolls noch in der Innenstadt unterwegs. Der Bereich vor dem Behnisch-Haus ist zugeparkt von Fahrzeugen der Fahnder. Die Geschäfte in der City stehen im Fokus bei der bundesweiten Aktion zur Einhaltung des Mindestlohns und gegen Schwarzarbeit in der vergangenen Woche. Am Tag darauf rücken Transport- und Logistikgewerbe ins Blickfeld der Beamten.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld ist an beiden Tagen mit rund 80 Kräften im Einsatz. Seit Montag liegen die offiziellen Zahlen zu dem Einsatz aus. Aber so richtig aussagekräftig sind sie noch immer nicht. Die Zöllner führen insgesamt bei dem Großeinsatz 537 Personenbefragungen durch, die 250 Sachverhaltsaufklärungen bei den Arbeitgebern nach sich ziehen werden. „Genaue Angaben zu den einzelnen Prüfungen können erst in ein paar Wochen gemacht werden“, sagt Rainer Wanzke, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld.

Beamte leiten vor Ort sechs Ermittlungsverfahren ein

Vor Ort leiten die Einsatzkräfte sechs Ermittlungsverfahren ein und eröffnen fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Weitere Ermittlungsverfahren können sich anschließen, wenn die Geschäftsunterlagenprüfungen abgeschlossen sind, so Wanzke.

Im Fokus der bundesweiten Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Dieser beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Deutschlandweit hat der Zoll an den beiden Fahndungstagen 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In 3291 Fällen müssen Sachverhalte aufgeklärt werden. Hinweise ergaben sich auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie unrechtmäßigen Sozialleistungsbezug. hoss

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