Eingebildete Liebe: Freispruch für Stalker

Der Angeklagte leidet unter einer Psychose und ist daher nicht schuldfähig.

Krefeld. Eine Beziehung und sogar ein gemeinsames Kind mit einer 22-jährigen Frau hat sich ein Krefelder eingebildet. Weder das eine noch das andere ist jedoch real. Weil er der Frau nachgestellt hat, musste sich der 26-Jährige jetzt vor dem Landgericht verantworten.

Die Anklage wirft ihm Folgendes vor: In der Zeit von Oktober 2007 bis April 2008 habe er der jungen Frau regelmäßig aufgelauert, sie bis nach Hause verfolgt und auch mehrmals täglich bei ihr angerufen. Außerdem kam er regelmäßig zu ihrer Arbeitsstelle in einer Zahnarztpraxis. Dort verlangte er, mit der Krefelderin zu sprechen und die Herausgabe ihrer privaten Handynummer. Vor Gericht wollte der Mann zu den Anschuldigungen lieber schweigen.

Aber die junge Frau, die als Zeugin auftrat, und ihr Vater bestätigten die Anklage allerdings. Durch seine ständigen Besuche in der Zahnarztpraxis habe sie ihre Ausbildung dort schließlich abbrechen müssen, sagte sie im Zeugenstand.

Das Verfahren endete trotzdem mit einem Freispruch. Aber nicht, weil die Strafkammer der Ansicht war, dass das Verhalten des Angeklagten nicht strafwürdig sei, sondern weil der Mann unter einer schizophrenen Psychose leidet. Ein Gutachter bestätigte vor Gericht, dass er zum Tatzeitpunkt in jedem Fall vermindert schuldfähig gewesen sei. Ob er komplett schuldunfähig war, kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Daher blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als von einer Schuldunfähigkeit auszugehen — im Zweifel für den Angeklagten. Eine Unterbringung in der Psychiatrie kommt aber auch nicht in Betracht, weil von dem nicht vorbestraften Angeklagten laut Gutachter keine Gefahren ausgehen.

„Das durften Sie nicht, und das dürfen Sie auch in Zukunft nicht“, stellte der Richter mit Blick auf den Angeklagten in der Urteilsverkündung klar. Wenn so etwas noch einmal passiere, könne durchaus die Einweisung in die Psychiatrie anstehen.

Das Verfahren hatte so lange gedauert, weil der Fall zuerst vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Der Richter dort hatte den Fall ans Landgericht verwiesen, weil nur dort über eine mögliche Unterbringung in der Psychiatrie entschieden werden kann.

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