Eine Scheckkarte für Drittstaats-Angehörige

17 000 Menschen in Krefeld erhalten ein neues Dokument, das auch biometrische Daten enthält.

Krefeld. Die Stadt hat den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat für Drittstaats-Angehörige (Nicht-Unionsbürger) zum 1. Mai eingeführt und folgt damit dem Beschluss der Europäischen Union.

Von dieser Neuregelung sind rund 17 000 Menschen betroffen. Das neue Dokument wird zum Nachweis eines bestehenden Aufenthaltsrechts in Form einer Scheckkarte ausgestellt.

Der bisherige Aufenthaltstitel behält bis zu seinem Ablauf oder bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses seine Gültigkeit. Erst bei Beantragung der Verlängerung und nach Ausstellung eines neuen Passdokuments wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt.

Die neue Scheckkarte enthält neben den sicht- und lesbaren personenbezogenen Informationen wie zum Beispiel Lichtbild, Name, Vorname und Adresse. Zu dem sind biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild und auch die Voraussetzungen für Zusatzfunktionen wie den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorhanden. Nähere Einzelheiten stehen auf der Internetseite der Stadt Krefeld unter dem Suchwort „Elektronischer Aufenthaltstitel“.

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