Ein Jahr auf Bewährung: Tierquälerin (17) muss nicht ins Gefängnis
Krefeld. Das 17-jährige Mädchen, das mit brutalen Übergriffen auf Tiere in diesem Jahr für Angst und Schrecken in Krefeld sorgte, ist am Freitag vom Jugendschöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Mitteilung am Nachmittag kam überraschend — vorab hatte es keine Information gegeben, dass der Krefelderin der Prozess gemacht wird.
Die 17-Jährige legte demnach ein Geständnis ab und räumte ein, im Mai zunächst den Schafbock Piet im Mitmachbauernhof Mallewupp getötet zu haben. Im Juni erstach sie dann ein Zwergpony am Luiter Weg, dessen Kopf sie anschließend abtrennte. Sie gestand zudem, im August — die Identität des Mädchens war zu diesem Zeitpunkt geklärt und es mit den Vorwürfen längst konfrontiert worden — ein weiteres Schaf am Langen Dyk getötet zu haben.
Die Frage nach dem Warum bleibt auch nach dem Prozess unbeantwortet. Die 17-Jährige war offenbar nie in der Lage, dies klar zu artikulieren. Oberstaatsanwalt Axel Stahl hatte zuletzt erklärt: „Sie hat offensichtlich ein tiefes Interesse an Natur und Tieren.“ Allerdings sei diese ausgeprägte Neigung bei ihr fehlgeleitet. Das Interesse sei auf tote Tiere fixiert. Demnach stand bei der Täterin wohl nicht das Quälen und Machtausüben im Vordergrund, sondern die Neugier.