Ein Jahr auf Bewährung: Tierquälerin (17) muss nicht ins Gefängnis

Krefeld. Das 17-jährige Mädchen, das mit brutalen Übergriffen auf Tiere in diesem Jahr für Angst und Schrecken in Krefeld sorgte, ist am Freitag vom Jugendschöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Mitteilung am Nachmittag kam überraschend — vorab hatte es keine Information gegeben, dass der Krefelderin der Prozess gemacht wird.

Die 17-Jährige legte demnach ein Geständnis ab und räumte ein, im Mai zunächst den Schafbock Piet im Mitmachbauernhof Mallewupp getötet zu haben. Im Juni erstach sie dann ein Zwergpony am Luiter Weg, dessen Kopf sie anschließend abtrennte. Sie gestand zudem, im August — die Identität des Mädchens war zu diesem Zeitpunkt geklärt und es mit den Vorwürfen längst konfrontiert worden — ein weiteres Schaf am Langen Dyk getötet zu haben.

Die Frage nach dem Warum bleibt auch nach dem Prozess unbeantwortet. Die 17-Jährige war offenbar nie in der Lage, dies klar zu artikulieren. Oberstaatsanwalt Axel Stahl hatte zuletzt erklärt: „Sie hat offensichtlich ein tiefes Interesse an Natur und Tieren.“ Allerdings sei diese ausgeprägte Neigung bei ihr fehlgeleitet. Das Interesse sei auf tote Tiere fixiert. Demnach stand bei der Täterin wohl nicht das Quälen und Machtausüben im Vordergrund, sondern die Neugier.

Sicher ist hingegen, dass das Mädchen in vollem Umfang schuldfähig ist. Hier hatte sich ein Sachverständiger in einem jugendpsychiatrischen Gutachten eindeutig geäußert. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht die 17-Jährige zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Gefängnisstrafe hatte für die Justiz von vorneherein nicht zur Debatte gestanden — bei den angeklagten drei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist dies schlicht nicht möglich.

Die Jugendliche wird weiter psychiatrisch betreut. Als Auflage verfügte das Gericht, dass sie mindestens während der zweijährigen Bewährungszeit in einer betreuten Wohngruppe außerhalb Krefelds leben muss. Hierfür hatte sich die Jugendgerichtshilfe stark gemacht.

Die Verletzung weiterer Tiere am Luiter Weg und in Moers-Kapellen, die dem Mädchen zunächst zur Last gelegt worden waren, sind gar nicht mehr angeklagt worden. Sie hätten die Strafzumessung wahrscheinlich nicht beeinflusst, wären aber, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand nachweisbar gewesen.

Da sich alle Verfahrensbeteiligten mit dem Urteil einverstanden zeigten, wurde es sofort rechtskräftig.

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