Drogenverkauf an Minderjährige zugegeben

Fünf Jahre und drei Monate Haft für einen 63-Jährigen. Vorwurf des Missbrauchs an einem Mädchen weist er zurück.

Krefeld. Ein Krefelder Rentner hat in 108 Fällen Drogen an Kinder und Jugendliche verkauft und ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Das Krefelder Landgericht verurteilte den 63-Jährigen am Mittwoch zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Das Gericht sah es nach den übereinstimmenden Zeugenaussagen von drei jungen Frauen als erwiesen an, dass der Angeklagte mit einem 13-jährigen Mädchen in seiner Wohnung sexuellen Verkehr hatte. Im November 2008 und im Sommer 2009 hat er das Mädchen zum Sex überredet. Jedes Mal gab es dafür zwei Päckchen Marihuana.

Die Aussage vor Gericht fiel der Jugendlichen sehr schwer. Darum gab das Gericht einem Antrag des Nebenklägers statt und verhörte die heute 14-Jährige knapp zwei Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unter Tränen beendete sie schließlich ihre für den Angeklagten schwer belastende Aussage.

Zu Beginn des Verfahrens hatte der Verteidiger beantragt, die Glaubwürdigkeit der jungen Zeugin durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Auch in seinem Abschlussplädoyer glaubte er dem Mädchen immer noch nicht und verlangte zumindest im Anklagepunkt des sexuellen Missbrauchs Freispruch.

Der Angeklagte selbst hatte sich nur zu den Vorwürfen des Drogenhandels über seinen Verteidiger geständig gezeigt und den sexuellen Missbrauch zurückgewiesen. Eine ehemalige Freundin (15 Jahre) des Opfers untermauerte die Vorwürfe. Der Angeklagte habe auch sie begrapscht. Ihre Anzeige im November 2009 brachte den Angeklagten in Untersuchungshaft.

Täglich hätten sie sich bei dem Rentner aufgehalten, so die 15-Jährige. Sie hätten ihn durch eine Freundin kennengelernt, die ihn als "ihren Opa", der mit Drogen "tickt", vorgestellt hatte.

Jeden Mittwoch und Samstag sei er in die Niederlande gefahren, um Marihuana zu kaufen. Für zehn Euro pro Gramm verkaufte er das Rauschgift an die Mädchen und erlaubte ihnen, es in seiner Wohnung zu rauchen.

Eine 21-jährige Zeugin sprach ebenfalls von Sex-gegen-Geld-Angeboten des Angeklagten, die sie aber immer ausgeschlagen hatte. Bis sie von den Vorwürfen aus dem Mund des Opfers hörte, glaubte sie selbst nicht an dem Wahrheitsgehalt. Vor Gericht sagte sie aber dann: "Wegen dieser Sache sitzt er zu Recht im Gefängnis."

Das Gericht glaubte allen Zeugen, weil sie den Angeklagten viel schwerer hätten belasten können. "Das Opfer war mit Ihnen alleine, es wäre ein Leichtes gewesen, Ihnen Gewalt anzuhängen", sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Dann hätte der Vorwurf nämlich noch auf Vergewaltigung gelautet. Doch Gewaltanwendung wurde von den Mädchen immer verneint.

Da das Schöffengericht Krefeld den 63-jährigen Mann in einem anderen Verfahren im Jahr 2007 bereits zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt hatte, droht ihm nun der Fall, dass er auch diese Strafe wird zusätzlich absitzen müssen.

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