Landgericht Drogensüchtige nach Überfall verurteilt

Mehrere Jahre müssen junge Männer wegen eines Raubs auf der Marktstraße hinter Gitter.

Landgericht: Drogensüchtige nach Überfall verurteilt
Foto: Peter Steffen

Krefeld. Mit mehrjährigen Haftstrafen endete am Dienstag ein Prozess vor dem Landgericht wegen eines Raubüberfalls im Drogenmilieu. Ein 22-jähriger Duisburger muss für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter, sein Komplize, ein 25-jähriger Duisburger, für vier Jahre. Sie wurden der besonders schweren räuberischen Erpressung für schuldig befunden. Zwei weitere Komplizen hatte die 2. Große Strafkammer in dem Verfahren bereits im Dezember zu Haftstrafen verurteilt.

Bei den beiden jetzt Verurteilten kam erschwerend hinzu, dass der Ältere bei dem Überfall auf einen mutmaßlichen Drogendealer im März 2016 auf der Marktstraße in Krefeld das Opfer mit einer mit Bleikugeln geladenen Gaspistole bedroht hatte. Der Jüngere hatte die Pistole zu der Tat mitgebracht. Voraussichtlich werden die Männer nur einen Teil ihrer Haftzeit im Gefängnis verbringen. Sie werden wegen ihrer Drogensucht, die auch ausschlaggebend für den Überfall war, in einer geschlossenen Entziehungsanstalt untergebracht. Für den 22-Jährigen hat das Gericht allerdings angeordnet, dass er davor neun Monate ins Gefängnis muss. Der 25-Jährige könnte dagegen direkt in die Therapie, wenn da nicht noch ein Urteil vom Landgericht Duisburg wäre: In dem parallel laufenden Verfahren wurde er zu einer mehr als fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Aus beiden wird nun eine Gesamtstrafe gebildet. Es ist damit zu rechnen, dass auch er vor der Therapie einige Zeit im Gefängnis verbringen wird. Sollten die Angeklagten die mehrjährige Therapie erfolgreich abschließen, besteht für sie die Möglichkeit, dass sie nach der Hälfte der verhängten Strafe bereits auf Bewährung entlassen werden.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil nur knapp unter der Forderung des Staatsanwalts. Beide Männer seien im Wesentlichen geständig gewesen. Dem 25-Jährigen kam zu Gute, dass er sich bereits im Ermittlungsverfahren eingelassen und auch Mittäter belastet hatte. Die Verteidigung des 22-Jährigen hatte eine „milde Strafe“ beantragt: „Sie hatten alle den Traum vom schnellen Geld. Im Zweifelsfall endet das so wie hier“, sagte einer der Verteidiger. Der Rechtsanwalt des älteren Angeklagten forderte eine dreijährige Gefängnisstrafe. „Es wurde keine x-beliebige Person überfallen, sondern ein Krimineller.“

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