Drogen-Prozess: Harte Strafen im zweiten Anlauf

Zwei Dealer hatten Revision eingelegt, doch es bleibt dabei: Beide müssen für viele Jahre ins Gefängnis.

Krefeld. Im zweiten Anlauf hatten Angeklagte und Verteidiger auf ein milderes Urteil gehofft. Vor gut einem Jahr, am 12. Juni 2009, hatte die erste große Strafkammer des Landgerichts die beiden Männer aus Krefeld und vier Mitangeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt - hauptsächlich wegen Drogendelikten.

Dagegen hatten die Verteidiger der beiden gestern vor Gericht stehenden Männer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt. Und die Bundesrichter hatten an dem Urteil tatsächlich etwas auszusetzen und verwiesen es zurück nach Krefeld. Verhandelt wurde es diesmal vor der zweiten großen Strafkammer.

Genützt hat den beiden Männern das am Ende wenig. Für beide blieben die Urteile im Grundsatz gleich. Alpaslan T., der unter anderem wegen Handelns mit Kokain zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde, hatte über seinen Verteidiger gerügt, dass nicht genügend berücksichtigt wurde, dass er selbst drogenabhängig sei und deswegen eigentlich in eine Entziehungsanstalt gehöre.

Zumindest eine strengere Prüfung dieser Sucht mahnten auch die Richter in Karlsruhe an. Ein für die erneute Verhandlung hinzugezogener psychiatrischer Gutachter konnte allerdings keine Erkenntnisse zu einer Suchterkrankung mitteilen. Denn Alpaslan T. hatte sich geweigert, mit dem Gutachter zusammenzuarbeiten, geschweige denn, ihm Einblick in seine Krankenakten zu gewähren.

Somit beließ es das Gericht, auf gleichlautenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei der Gefängnisstrafe.

Adnan Ö., der gemeinsam mit T. einer Dealerbande angehörte, wurde zu sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Er hatte sich darüber hinaus noch als Zuhälter zu verantworten. Seine Gesamtstrafe im letzten Prozess setzte sich aus über zehn Einzelstrafen zusammen, darunter einmal sechs Jahre, fünfmal fünf Jahre und dreimal zwei Jahre.

Gegen die letzten drei Strafen war er in Revision gegangen. Die waren im Vergleich zu den anderen Strafen aber so gering, dass sie gestern vom Landgericht eingestellt werden konnten. Denn die noch zur Genüge verbleibenden Einzelstrafen rechtfertigten in den Augen der Strafkammer, dass die Gesamtstrafe gleich blieb.

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