„Dieselfahrverbot würde Existenzen in Krefeld bedrohen“
Die Kreishandwerkerschaft und Krefelder Unternehmen blicken mit Sorge auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Urteil wurde vertagt.
Krefeld. Trotz ausgefallener Entscheidung steht die Meinung vieler Betroffener längst fest. Die Vertagung des Urteils zum Dieselfahrverbot am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Unternehmen in Krefeld nicht davon ab, bereits jetzt klar Stellung zu den Auswirkungen eines möglichen Urteils zu beziehen. „Das Warten und die Unsicherheit auch bei den Handwerksbetrieben gehen noch einige Tage weiter“, sagt Paul Neukirchen. Sollten Fahrverbote tatsächlich kommen, befürchtet der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niederrhein massive, negative Folgen für die mehr als 12 000 Handwerksunternehmen in der Region. „Dann wären Existenzen bedroht“, erklärt er.
Viele Handwerksunternehmen hätten heutzutage Kunden in einem Radius von rund 50 Kilometern um den Firmensitz, erläutert Neukirchen: „Sie sind nicht nur in Krefeld, Neuss oder im Kreis Viersen unterwegs, sondern auch in Düsseldorf und Köln.“ Neukirchen sieht vor allem die Autoindustrie in der Verantwortung. Um die Schadstoffbelastung deutlich zu verringern, müsse es Hardware-Nachrüstungen geben.
Andere Betroffene, mal abgesehenen von tausenden privaten Krefelder Dieselfahrern, beziehen ebenfalls klar Stellung zum möglichen Dieselfahrverbot. Taxiunternehmen würde ein Dieselfahrverbot hart treffen Thomas Thyssen vom Taxiruf Krefeld sagt: „Ein Partygast kann aus der Umweltzone rauslaufen, aber einen Dialyse-Patienten, der zum Arzt muss, kann man nicht zumuten, einen Kilometer zum Taxi zu laufen.“ Ein Dieselfahrverbot in der Krefelder Innenstadt würde Taxiunternehmen, sowie viele weitere Branchen, hart treffen. Die Flotte des Taxiruf Krefeld besteht beispielsweise nur aus Dieselfahrzeugen. Käme ein Verbot, müsste der Betrieb auf benzinbetriebe Autos umstellen. „Das wäre ein herber Schlag und mit hohen Umsatzeinbußen verbunden. Wenn überhaupt müsste eine angemessene Frist festgelegt werden, bis wann das Verbot in Kraft tritt“, so Thyssen.