Gericht Diebstahl und Gewalt bestimmt sein Leben

Ein 32-Jähriger, vielfach vorbestrafter Mann, muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. „Sie sind so schnell mit Ihren Straftaten, dass wir mit der Ermittlung und Zusammenfassung kaum hinterherkommen“, sagte der Richter am Donnerstag angesichts der 26 Vorstrafen des Angeklagten. Seit Februar verbüßt der 32-jährige Krefelder in anderer Sache eine Haft. Die noch nicht verbüßte Reststrafe wurde im gestrigen Urteil des Schöffengerichts mit den neuen Strafen zu insgesamt zweieinhalb Jahren Haft zusammengefasst. Weitere neun Monate aus einer wiederum anderen Strafe müssen getrennt davon abgesessen werden.

Verhandelt wurden dieses Mal Diebstähle und Körperverletzungen in fünf Fällen. Zwei Taten wurden wegen des geringen Werts der Beute eingestellt, aber auch, weil sich der Beschuldigte bei seinem Opfer und Vermieter entschuldigt und dieser ihm verziehen hatte.

Für die übrigen Taten wurde der Mann jedoch zur Rechenschaft gezogen.

Vor der Gaststätte Dr. Flotte hatte er im Oktober vergangenen Jahres ein abgeschlossenes Mountainbike im Wert von etwa 500 Euro entwendet. Noch am Abend versuchte er, es einem Nachbarn am Bleichpfad zu verkaufen. Seine Aussage, dieser habe ein Fahrrad bei ihm „bestellt“, erwies sich nach der Aussage des Zeugen als Schutzbehauptung.

„Sie begehen soeben schon wieder eine Straftat, indem sie den Zeugen beschuldigen“, warf ihm der Staatsanwalt vor. Außerdem komme zum besonders schweren Raub auch noch eine zweifache Körperverletzung.

Als ihn der Nachbar nicht in die Wohnung lassen wollte, schlug er diesem ins Gesicht und entfernte sich. Kurz darauf kehrte er zurück, weil er das zurückgelassene Fahrrad mitnehmen wollte. Dabei verletzte er den Nachbarn mit einem weiteren Schlag ins Gesicht, wobei er nach eigener Aussage ein Feuerzeug zur Schlagverstärkung nutzte. Sein Opfer erlitt dabei eine blutende Platzwunde an der Wange. „Diese gefährliche Körperverletzung ist besonders krass und zeigt Ihre rechtsfeindliche Gesinnung“, so der Staatsanwalt zum Angeklagten.

Im Januar dieses Jahres hatte sich der Beschuldigte Zutritt zu einem Haus an der Alten Linner Straße verschafft. Im frei zugänglichen Keller einer Familie hatte er eine Tasche mit Computerbauteilen entwendet. Als er im Treppenhaus auf die Eigentümerin der Gegenstände traf, ließ er die Tasche fallen und flüchtete mit Computerteilen, die er in seiner Kleidung verborgen hatte.

Der Staatsanwalt hatte als Gesamtstrafe fünf Monate mehr Haft beantragt, als das Gericht schließlich verhängte. Der Verteidiger sprach von einem „überschaubaren Gewaltpotenzial“ seines Mandanten und von „Beschaffungskriminalität“.

Das Gericht berücksichtigte strafmindernd, dass der Täter sein Tun zwar geschönt, aber eingestanden habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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