Krefeld : Die Irrtümer über den Minijob
Er ist weniger günstig und flexibel, als angenommen: In Krefeld arbeiten rund 22 000 Menschen als geringfügig Beschäftigte.
Krefeld. Überraschung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer: Der Minijob ist lange nicht so günstig und flexibel, wie man oft glaubt, und es lohnt, andere Beschäftigungsarten zu prüfen. Diese Erkenntnis beförderten die Vorträge von Rechtsanwalt Michael Fechler von der Unternehmerschaft Niederrhein und Steuerberaterin Sabine Engler. Zu der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung hatte eine Kooperation von sechs Organisationen in die ehemalige Kirche am Campus 44 in Fichtenhain eingeladen: Wirtschaftsförderung WFG, DGB, Kompetenzzentrum Frau & Beruf, Gleichstellungsstelle, Arbeitsagentur und Jobcenter.
Hausherr und WFG-Chef Eckart Preen stellte den Netzwerkverbund Wirtschaft und Familie vor, den durchaus unterschiedliche Auffassungen einen. DGB-Moderator Ralf Köpke führte mit Eckdaten ins Thema ein. In Deutschland gibt es sieben Millionen Minijobber, davon 22 000 in Krefeld, mit hohem Fachkräfteanteil. Michael Fechler räumte mit der Rechtsunwissenheit bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern auf. Minijobber hätten die gleichen Rechte wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Demnach stehen ihnen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz zu, Sonn- und Feiertagsvergütung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub.
Ebenso besteht der Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro, wobei Fechler auf diverse Fallen hinweist (siehe Kasten). Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden und bei Prüfungen dem Zoll vorgelegt werden.