Feuerwerk : Die Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Silvesterraketen
Krefeld Die sichere Aufbewahrung ist entscheidend. Es gibt Einiges zu beachten, falls es doch zu einem Unfall kommt.
Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Krefelder und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr vorab Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Die Vorbereitung beginnt beim Kauf der Raketen und Böller
Jeder sollte vor Silvester seinen Balkon oder die Terrasse von brennbaren Gegenständen leerräumen. Außerdem sollten in der Silvesternacht alle Fenster und Balkontüren geschlossen sein. Wer sich an der „Knallerei“ beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. „Schwarzmarkt-Ware“, die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich. Informationen zu geprüftem Feuerwerk gibt es im Internet unter https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-2019-geprueftes-feuerwerk.html.
Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man schon vor der Silvesternacht in Ruhe lesen und einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Feuerwerkskörper sollten stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden. Beim „Knallen“ nie den gesamten Vorrat in einem Behältnis bereithalten. Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und natürlich nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.
Es gibt festgelegte Zeiten und sichere Orte zum Knallen
Feuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen und nur im Freien gezündet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also an Silvester und Neujahr erlaubt.
Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden. Mit Feuerwerkskörpern nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen. Feuerwerk kann zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen.