Feuerwerk Die Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Silvesterraketen

Krefeld · Die sichere Aufbewahrung ist entscheidend. Es gibt Einiges zu beachten, falls es doch zu einem Unfall kommt.

 Wer fürs Silvesterfeuerwerk einkaufen geht, sollte auf Prüfsiegel achten.

Wer fürs Silvesterfeuerwerk einkaufen geht, sollte auf Prüfsiegel achten.

Foto: Andreas Bischof

Damit der anstehende Jahreswechsel für alle Krefelder und ihre Gäste einen angenehmen Verlauf nehmen kann, gibt die Feuerwehr vorab Tipps für die Sicherheit bei Silvesterpartys und den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Die Vorbereitung beginnt beim Kauf der Raketen und Böller

Jeder sollte vor Silvester seinen Balkon oder die Terrasse von brennbaren Gegenständen leerräumen. Außerdem sollten in der Silvesternacht alle Fenster und Balkontüren geschlossen sein. Wer sich an der „Knallerei“ beteiligen möchte, sollte nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. „Schwarzmarkt-Ware“, die kein Prüfsiegel enthält, ist möglicherweise lebensgefährlich. Informationen zu geprüftem Feuerwerk gibt es im Internet unter https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-2019-geprueftes-feuerwerk.html.

Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks sollte man schon vor der Silvesternacht in Ruhe lesen und einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Die Feuerwerkskörper sollten stets getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahrt werden. Beim „Knallen“ nie den gesamten Vorrat in einem Behältnis bereithalten. Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden und natürlich nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.

Es gibt festgelegte Zeiten und sichere Orte zum Knallen

Feuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen und nur im Freien gezündet werden. Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also an Silvester und Neujahr erlaubt.

Raketen sollten nur aus Flaschen, die einen sicheren Stand haben, von der Straße oder freien Plätzen aus abgeschossen werden. Mit Feuerwerkskörpern nicht in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen. Feuerwerk kann zu Verbrennungen und zu Gehörschäden führen.

Dies ist bei
Verbrennungen zu tun

Zur Schmerzbekämpfung bei Verbrennungen kann eine Kühlung mit Leitungswasser, dessen Temperatur bei etwa 20 Grad Celsius liegt, erfolgen. Dabei sind folgende Regeln, aufgestellt durch die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin, zu beachten: Eine Kühlung dient der überbrückenden Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Die Kühlung soll nur bei Patienten erfolgen, die über deutliche Schmerzen im verbrannten Bereich klagen. Sie ist insbesondere bei bewusstlosen Patienten zu unterlassen. Eine anhaltende Kühlung mit Leitungswasser – etwa bei verzögertem Eintreffen des Rettungsdienstes – soll nur bei kleinflächigen Brandverletzungen erfolgen. Die anhaltende Kühlung großflächiger Brandverletzungen ist wegen der Gefahr der Auskühlung zu unterlassen. Bei Kindern ist die Gefahr der Auskühlung besonders groß. Hier soll eine Kühlung nur im Bereich der Extremitäten erfolgen.

Das ist zu tun bei
einem Knalltrauma

Bei einem Knalltrauma hören Betroffene schlecht, ihre Ohren können sich verstopft anfühlen oder sie haben Schwindelgefühle und Pfeifen im Ohr. Eine frühe ärztliche Behandlung verbessert die Heilungschancen. In Einzelfällen kann auch das Trommelfell eingerissen sein.

Ebenso ist eine schnelle ärztliche Hilfe angeraten, wenn es zu Verletzungen der Augen kommt. Insbesondere Hornhautverletzungen durch Fremdkörper oder Rußeinsprengungen müssen augenärztlich versorgt werden.

Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, sollte man unbedingt liegen lassen und nach einiger Zeit mit Wasser übergießen. Sie können sonst noch viel später explodieren und vielleicht sogar spielende Kinder gefährden.

Der kassenärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.

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