Corona-Regeln in NRW Lockerungen bei Altenheim-Besuchen: So ist die Lage in Krefeld

Krefeld · Einem Wiedersehen unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen steht nichts mehr im Weg - auch nicht in Krefeld. Noch müssen in den Senioreneinrichtungen aber einige Besonderheiten beachtet werden. Ein Überblick.

 Das Seniorenheim an der Bischofstraße in Oppum gehört zu den städtischen Einrichtungen.

Das Seniorenheim an der Bischofstraße in Oppum gehört zu den städtischen Einrichtungen.

Foto: ja/Lothar Strücken

Die Sehnsucht der Altenheim-Bewohner nach ihren Angehörigen und umgekehrt ist riesengroß. Monatelang konnten sie von einem Wiedersehen nur träumen. Seit Montag sind die Besuchsregelungen in NRW stark gelockert. „Nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Robert-Koch-Instituts haben wir unser Besuchskonzept aktualisiert. Jetzt sind wieder mehr und nähere Besuche möglich, aber es ist auch mehr Eigenverantwortung gefragt“, sagt Caritas-Sprecherin Sonja Borghoff.

Auch Tim Werner vom evangelischen Altenheim Karl-Bednarz-Haus an der Tiergartenstraße freut sich für die Bewohner. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, haben die Teams der Altenheime den damit verbundenen Mehraufwand weiter „auf die bereits jetzt stark belasteten Schultern der Mitarbeiter“ verteilt. Unsere Redaktion hat sich bei Caritas, evangelischem Gemeindeverband und der Stadt Krefeld umgehört, wie die Träger mit den Lockerungen umgehen.

Die Situation beim evangelischen Gemeindeverband

Zum Evangelischen Gemeindeverband gehören die Altenheime an der Wilhelmshofallee, das Haus im Park in Uerdingen und die zwei Häuser an der Tiergartenstraße. 273 Seniorenwohnen in den Einrichtungen. Bislang war eine Stunde Besuchszeit möglich, an der Tiergartenstraße beispielsweise für zwei Bewohner gleichzeitig. Dazu gab es zwei Besuchertische im ausreichenden Abstand mit jeweils einer Plexiglasscheibe als Spuckschutz in der Mitte. Seit Mittwoch ist nun in den Einrichtungen keine vorherige Anmeldung mehr notwendig. Das Kurzscreening gibt es weiterhin mit der Frage nach Symptomfreiheit, keinem wissentlichen Kontakt zu infizierten Personen und der Temperaturmessung. „Wer über 37,4 Grad Celsius hat, dem wird der Eintritt auch weiterhin verwehrt“, erklärt Werner.

Der kommissarische Leiter der beiden Häuser an der Tiergartenstraße hat den Verwaltungsdienst so umgestellt, dass er nun von 10 bis 17 Uhr durchgehend besetzt ist. „Mit der Bitte an die Besucher, diesen Zeitraum auch zu nutzen“, so Werner. Wer nur davor oder danach Zeit für einen Besuch hat, wird vom Personal in Empfang genommen.

In jedem Fall muss der Gast bescheinigen, dass er während des Besuchs für sich und den Angehörigen die Verantwortung übernimmt und beide einen Nasen-Mundschutz tragen, vor und nach dem Besuch die Hände desinfizieren oder der Mindestabstand die ganze Zeit eingehalten wird. Auch ist es inzwischen wieder möglich, gemeinsam für maximal sechs Stunden die Einrichtung zu verlassen, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und mit der Auskunft anschließend, wen man bei dem Ausflug getroffen hat.

Die Situation bei den Einrichtungen der Stadt Krefeld

Jörg Schmidt, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime Krefeld, begrüßt „jede weitere Möglichkeit der Menschen zur Begegnung“. In den vier Häusern, die der gGmbH angeschlossenen sind, werde schon seit längerem ein Konzept gefahren, das Besuche unter den Corona-Bedingungen erlaube. Dies sei nicht bei allen Trägern so.

Das in den städtischen Einrichtungen eingeführte Kurz-Screening (unter anderem wird die Temperatur der Besucher beim Betreten gemessen) bleibe auch weiterhin erhalten. Neu hinzugekommen sei zum 1. Juli die Möglichkeit, die Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auf den Zimmern zu besuchen. „Das wird in den Einrichtungen auch schon gerne angenommen.“

Die Besuche in den Zimmern können aber weiterhin nur auf Anmeldung geschehen. Und die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz (Mund-Nasen-Bedeckung, Handdesinfektion) müssen eingehalten werden. Dann sei sogar eine Berührung der Angehörigen möglich.

Die städtischen Häuser (Bischofstraße, Cornelius-de-Greiff-Stift, Fischers-Meyser-Stift, Seniorenheim Linn) lassen sich von den Besuchern einmalig schriftlich bestätigen, dass sie sich bei ihrem Aufenthalt an die Grundregeln halten. Denn um den Infektionsschutz einzuhalten, gebe es eine gemeinsame Verantwortung, betont Schmidt. Niemand wolle einen Virus in eine Alteneinrichtung tragen. Gleichzeitig sei die soziale Teilhabe enorm wichtig, die Bewohner dürften „nicht leiden“.

Die Situation
beim Caritas-Verband

Ab sofort ist auch in den Heimen des Caritas-Verbandes im Hansa-Haus, St. Josef, Kunigundenheim, Landhaus Maria-Schutz, Marienheim und Saassenhof (mit 580 Bewohnern) ein Besuch der Angehörigen auf den Zimmern möglich. Es können pro Tag maximal zwei Personen kommen, im Außenbereich sind vier Personen jetzt wieder möglich. Das Screening vorausgesetzt.

„Kinder unter sechs Jahren dürfen weiterhin leider nur in den besonderen Besucherbereich“, sagt Sonja Borghoff. Da sie bis zu diesem Alter keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, aber als mögliche Überträger von SARS-CoV-2 gelten, sei das Risiko für die älteren Bewohner zu hoch. Deshalb wird im Landhaus Maria Schutz auch zukünftig der Besuchscontainer mit Glasabtrennung im Inneren genutzt.

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