Corona-Regeln Krefeld kündigt Kontrollen über Ostern an

In Krefeld sollen beliebte Ausflugsziele über Ostern überwacht werden. Um welche Corona-Regeln es geht? Ein Überblick.

 In Krefeld sollen Ausflugsziele wie der Stadtwald über Ostern verstärkt kontrolliert werden - auch die Polizei unterstützt. (Archiv)

In Krefeld sollen Ausflugsziele wie der Stadtwald über Ostern verstärkt kontrolliert werden - auch die Polizei unterstützt. (Archiv)

Foto: Andreas Bischof

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung während der Ostertage insbesondere an beliebten Ausflugszielen überwachen. Im Rathaus rechnet man mit Menschenansammlungen an beliebten Ausflugsorten, etwa im Stadtwald, am Rheindamm oder am Elfrather See.

Grundsätzlich gelten hier die Kontaktbeschränkungen für die Ostertage in NRW (1.-5. April), wonach höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammentreffen dürfen (Kinder bis 14 Jahren ausgenommen). Paare gelten laut NRW-Coronaschutzverordnung als ein Haushalt. Ansonsten gelten nach der Regelung für die Corona-Notbremse in NRW strengere Regeln im Lockdown in Krefeld. Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung werden in Krefeld mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. An allen Ostertagen werden mindestens zwölf Mitarbeitende des KOD im Dienst sein. Die Polizei ist bei der Einsatzplanung mit eingebunden und unterstützt die Kontrollen in abgestimmten Situationen. Das Beschwerdetelefon 86 22 25 ist von 10 Uhr bis 19 Uhr erreichbar.

Corona-Regel: Maskenpflicht in Krefelds Innenstadt und in Uerdingen, Traar und Hüls

Die Stadt Krefeld weist auch daraufhin, dass wieder eine Maskenpflicht auf und innerhalb des gesamten Bereiches der vier Wälle in der Innenstadt Krefelds gilt sowie für die Fußgängerzonen in Uerdingen, Traar und Hüls. Verstöße werden mit einem Bußgeld von jeweils 50 Euro geahndet.

(kar/red)
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