SWK und KOD kontrollieren FFP2-Maskenpflicht gilt jetzt auch in Bussen und Bahnen in Krefeld

Krefeld · Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ist auch in Krefeld verschärft worden. Nun sind nur noch Corona-Masken einer bestimmten Kategorie zulässig.

 Auch in den Straßenbahnen in Krefeld gilt nun eine verschärfte Maskenpflicht. (Archiv)

Auch in den Straßenbahnen in Krefeld gilt nun eine verschärfte Maskenpflicht. (Archiv)

Foto: SWK Krefeld

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung verschärfen sich auch die Vorgaben für Fahrgäste in Bussen und Straßenbahnen in Krefeld. Ab sofort sind medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken, nicht mehr ausreichend. In Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen müssen Atemschutzmasken, also FFP2-Masken oder diesen vergleichbare Masken wie KN95/N95 getragen werden.

Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, sich eine geeignete Atemschutzmaske vor Fahrtantritt zu besorgen. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird seitens der SWK in Kooperation mit dem KOD kontrolliert.

(red)
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