Weitere Lockerungen Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Krefeld

Update | Krefeld · Die Corona-Regeln in Krefeld haben sich stark verändert. Es gibt zahlreiche Lockerungen. Was für Treffen, Gastronomie, Shoppen und Co. nun gilt? Ein Überblick.

 In Krefeld gibt es weitere Lockerungen - auch die Maskenpflicht in Fußgängerzonen könnte aufgehoben werden (Archiv)

In Krefeld gibt es weitere Lockerungen - auch die Maskenpflicht in Fußgängerzonen könnte aufgehoben werden (Archiv)

Foto: Andreas Bischof

Seit Samstag, 12. Juni, gilt in Krefeld die Stufe 1 (höchstens Inzidenz 35). Diese beinhaltet zurzeit die meisten Lockerungen in NRW. Diese Regeln gelten aktuell:

Zeugnisvergabe bei Abschlussklassen

  • Feierliche Zeugnisvergaben sind mit Sitzplan und negativem Corona-Test möglich, teilnehmen dürfen Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie Lehrkräfte.

Abschlussfeiern

  • Abschlussjahrgänge an Schulen dürfen noch bis 11. Juli einmalig selbstorganisierte Feste im internen Kreis ohne Gäste veransalten. Dabei ist ein negativer Corona-Test erforderlich. Die Feier muss zwei Werktage vorher bei den Behörden angezeigt werden.

Kontaktbeschränkungen

  • Mit Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 sind Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung erlaubt, außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Kinder- und Jugendarbeit

  • Gruppenangebote sind innen mit bis zu 30 Personen, außen mit bis zu 50 jungen Personen möglich. Ein Test ist nicht nötig.

Kultur

  • Für die Kulturlandschaft gibt es wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen Veranstaltungen außen und innen stattfinden, Theater, Oper und Kinos dürfen öffnen und bis zu 1000 Personen begrüßen, sofern diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Auch ein Sitzplan ist erforderlich.
  • Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb kann innen mit 30 beziehungsweise 50 Personen (mit Test) in besonders großen Räumen stattfinden, auch Gesang und der Einsatz von Blasinstrumenten ist erlaubt. Ab 1. September sind zudem Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und Hygienekonzept möglich.

Sport

  • Kontaktsport kann außen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen mit Test ausgeführt werden, außen – zum Beispiel in Stadien – dürfen mehr als 1000 Zuschauer dabei sein, jedoch nicht mehr als 33 Prozent der Gesamtkapazität. Innen dürfen bis zu 1000 Zuschauer dabei sein beziehungsweise bis zu 33 Prozent der Gesamtkapazität. Die Testpflicht enfällt, weil auch die Landesinzidenz unter der kritischen Marke von 35 ist. Eine ordnungsgemäßge Kontaktrückverfolgung muss gewährleistet sein. Ab 1. September dürfen – eine stabile Inzidenz vorausgesetzt – auch wieder Sportfeste ohne Personenbegrenzung, dafür aber mit genehmigten Konzept mit Test stattfinden.

Freibäder und Diskotheken

  • Die Testpflicht für den Freibadbesuch entfällt. Der Betrieb von Bordellen oder anderen Prostitutionsstellen ist wieder mit Test erlaubt. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen bis zu 100 Personen mit Test begrüßen, sofern eine Kontaktverfolgung gewährleistet ist. Ab 1. September dürfen dann auch die Innenbereiche der clubs wieder öffnen: ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigten Konzept. Voraussetzung ist, dass die Landesinzidenz weiter unter 35 liegt.

Einzelhandel

  • Die Sonderregelung für Geschäfte mit einer Ladengröße von mehr als 800 Quadratmetern entfällt. Es gilt die Personenbegrenzung von einer Person je zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche.

Großveranstaltungen

  • Bei Großveranstaltungen wie Schützen- und Stadtfesten oder Spezialmärkten gibt es erst ab 1. September neue Lockerungen. Dann fällt etwa die Testpflicht bei Jahr- und Spezialmärkten mit Kirmeselementen, Volks- und Schützenfeste wären mit bis zu 1000 Besuchern mit Test und genehmigten Konzept erlaubt. Sofern die Landesinzidenz im September ebenfalls unter 35 liegt, fällt auch die Besucherbegrenzung.

Privatveranstaltungen/Feiern

  • Wer eine private Veranstaltung plant, kann außen bis zu 250 Gäste ohne Test empfangen, in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen mit Test. Bei Partys sind außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test erlaubt. Eine Abstandsregel gilt nicht.

Gastronomie

  • Ab Samstag dürfen die Gastronomen auch wieder innen Gäste bewirten. Die Testpflicht entfällt ebenso wie in der Außengastronomie, da die NRW-Inzidenz ab Freitag (11. Juni) ebenfalls stabil unter der 35er-Inzidenz lag.

Tourismus

  • Hotels und Appartmentes dürfen öffnen und privaten Gästen die volle gastronomische Versorgung zukommen lassen. Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, sofern alle Teilnehmer aus Regionen kommen, in denen die Inzidenz unter der 35er-Marke liegt.

AHA-Regeln

  • Weiterhin gelten die Regeln zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften.
  • Die Maskenpflicht auf Spielplätzen gilt seit dem 10. Juni in NRW nicht mehr, 
  • Auch die Maskenpflicht draußen in der Innenstadt innerhalb der Wälle und in Stadtteil-Zentren (Traar, Hüls, Uerdingen) wurde aufgehoben. Die Maskenpflicht in Parks war bereits gestrichen worden. Die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr ist in NRW entschärft worden, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigte zudem an,

Hier folgt eine Tabelle mit den Inzidenzstufen in NRW und den entsprechenden Regelungen. >>> Bitte hier klicken, falls Sie über Google-Amp auf den Artikel zugreifen. <<<

(gob/pasch)
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