Verkehr : Der Bußgeld-Ärger von Krefeld: Verwaltung muss über 38.000 Fälle bearbeiten
Krefeld Die Novelle der Straßenverkehrsordnung von Ende April erzeugt mehr Arbeit als gedacht.
Die Verunsicherung ist groß. Der Ärger bei Autofahrern nicht viel kleiner. Und der Aufwand in der Verwaltung immerhin beträchtlich. Mit vollmundigen Ankündigungen hatte das Verkehrsministerium die Novelle der Straßenverkehrsordnung am 28. April 2020 begleitet: „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter.“ Wesentlicher Aspekt der neuen Zeitrechnung: Die Bußgelder werden erhöht, ein Fahrverbot bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt.
Dann allerdings stand das Stoppschild im Wege. Die Novelle enthält einen Formfehler – eine Vorschrift, auf die sie sich stützt, wird nicht zitiert. Die Folgen sind nachhaltig mit verschiedenen Möglichkeiten: Ist die ganze Novelle nichtig, sind es nur die neuen Regelsätze bei den Bußgeldern sowie die Sanktionshöhen bei den Fahrverboten. Fakt ist: Über 38 000 Fälle liegen auf den Schreibtischen in der Verwaltung zur Begutachtung. Da ja auch entschieden werden muss, welche erledigt sind und bei welchen Fällen eingegriffen werden muss. Das sind nach jetzigem Stand rund 20 000, wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilt.
Rechtskräftige Bußgeldverfahren behalten ihre Gültigkeit
Für die Stadtverwaltung Krefeld ist klar: nur die in der Novelle neu geregelte Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ist nichtig. Daher wendet sie die alte, vor dem 28. April 2020 gültige Bußgeldkatalogverordnung an. Laut Stadtverwaltung sei in NRW die Erlasslage eindeutig, die Anweisung laute, dass die gesamte Bußgeldkatalogverordnung nichtig ist und die alte Bußgeldkatalogverordnung zur Anwendung kommen soll. Die Stadt kann nicht eigene Wege gehen in der Bemessung der Höhe der Bußgelder. Die Weisungen vom Land seien eindeutig und bindend.