Prozess Brand in Haus Verberg: Haftstrafe für Auftraggeber

Krefelder muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Brandstifter erhält Bewährung.

Ein Angeklagter leugnete bis zum Schluss der Verhandlung, jemanden mit der Brandstiftung beauftragt zu haben.

Ein Angeklagter leugnete bis zum Schluss der Verhandlung, jemanden mit der Brandstiftung beauftragt zu haben.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Der Prozess zum Brand in Haus Verberg endete für den Krefelder G. am Freitag mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Mitangeklagte V. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass G. Ende 2014 seinem Bekannten V. den Auftrag gab, das ehemalige Gasthaus in Brand zu setzen. Das Gebäude sollte damals abgerissen und auf dem freien Grundstück zwei Doppel- und ein Fünf-Parteien-Haus gebaut werden.

Der Angeklagte G. war als Vermittler im Geschäft, V. hatte die Aussicht, über G. einen Teil des Bauauftrags zu bekommen. Das Problem: Im Kamin des zum Abriss freigegebenen Gebäudes steckte eine Mobilfunkantenne, deren Nutzungsvertrag — faktisch ungekündigt — bis 2023 ging. Die Folge: Mit Antenne kein Abriss, ohne Abriss kein Neubau, und ohne eine Lösung dieses Konflikts bis zum 31. Dezember 2014 kein Grundstücksverkauf an A., den Investor. Die Brandstiftung und die damit verbundene Zerstörung der Mobilfunkantenne seien die Lösung gewesen.

Während V. bereits zu Prozessbeginn gestanden hatte, den Brand gelegt zu haben, weil das Gebäude sowieso abrissreif war und keine Menschenleben gefährdet waren, er aber andererseits einen lukrativen Auftrag bekäme, leugnete G. bis zum Schluss ihn zu der Tat angestiftet zu haben. Am zweiten Verhandlungstag wurden am Krefelder Amtsgericht gleich mehrere Zeugen gehört, die Angaben zu der Mobilantenne machen konnten. Geklärt wurde unter anderem, ob es eine Möglichkeit gab, die Vertragslaufzeit zur Nutzung der Antenne auf dem Gebäude zu reduzieren. Die Bestand nach Aussage des Betreibers aber nicht.

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