Gericht Bewährungsstrafe für Überfall auf Spielhalle

Weil sich der Täter selbst der Polizei gestellt hat, kommt er mit einer milderen Strafe davon.

Gericht: Bewährungsstrafe für Überfall auf Spielhalle
Foto: Daniel Reinhardt

Krefeld. Der 27-jährige Krefelder, der im März 2012 eine Spielhalle an der Königstraße überfallen hat, wurde vom Schöffengericht wegen schweren Raubes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Gericht folgte dabei dem Staatsanwalt sowohl im Strafmaß als auch bei der Auflage, dem Täter einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen, um sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Er darf drei Jahre lang nicht straffällig werden. Der geständige Mann beschrieb detailgenau den Ablauf der Tat. Weil er sich über den Spielverlust von 400 Euro geärgert habe, habe er das Geld von der Spielhallenaufsicht zurückfordern wollen. Um seine Forderung durchzusetzen, besorgte er sich bei einem Freund ein Küchenmesser, kehrte zu dem Casino zurück und bedrohte damit die Angestellte. Zuvor hatte er sich eines Tricks bedient, um die Frau zu veranlassen, den Kassenraum zu öffnen, indem er nach dem Schlüssel für die Toilette fragte. Als die Frau die Herausgabe des Geldes verweigerte, ergriff er eine Geldkassette und flüchtete. Seine Beute betrug allerdings nur zehn Euro.

Mehr als drei Jahre später packte den Täter offenbar die Reue. Er stellte sich der Polizei und gestand die Tat. Für den Staatsanwalt war dies der Hauptgrund, für einen minderschweren Fall und die vergleichsweise milde Strafe zu plädieren, wofür das Strafrecht zwischen ein und zehn Jahren Haft vorsieht. Das Gericht berücksichtigte bei dem Urteil allerdings auch, dass das Opfer noch heute unter den Folgen der Tat leidet. „Ich habe versucht, in der Spielhalle weiter zu arbeiten, aber die Tat kam immer wieder in mir hoch“, berichtete die Frau. Noch heute leide sie unter Angstzuständen. Sie sei deshalb arbeitslos geworden und habe umschulen müssen.

Der Angeklagte hatte angegeben, er habe vor der Tat Drogen genommen und außerdem unter den Folgen einer psychischen Erkrankung gelitten, die er aber mit Hilfe von Tabletten im Griff habe. „Ich war dabei nicht in einem normalen Zustand“, beteuerte er wiederholt. Das Gericht bestellte zur Beurteilung dieser Behauptung einen psychiatrischen Sachverständigen. Der bestätigte zwar eine schizophrene Psychose, die aber von einem Facharzt erst weit nach der Tat festgestellt worden war.

Weder habe die seelische Erkrankung zu einer Traumatisierung noch ein möglicher Drogenkonsum zu Mangelerscheinungen geführt. Vielmehr habe er sein Vorgehen bewusst abgewägt, sogar noch mit dem Messer in der Hand. Aufgrund dieser Analyse wollte das Gericht dem Täter keine verminderte Schulfähigkeit zusprechen, orientierte sich aber an der günstigen Sozialprognose, dass keine weiteren Straftaten zu erwarten seien.

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