Amtsgericht Bewährung für Erpressung mit Unterwäschefotos

Ein 32-jähriger Krefelder muss 200 Sozialstunden leisten und wegen seiner Spielsucht eine stationäre Therapie machen.

Der Angeklagte zeigte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht geständig und bereute seine Tat. Archiv

Der Angeklagte zeigte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht geständig und bereute seine Tat. Archiv

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. „Ich kam mir vor wie in einem schlechten Film mit Geldübergabe und Erpressung“, verschaffte sich das Opfer am Dienstag vor dem Amtsgericht erregt Luft, obwohl die Tat schon ein Jahr zurückliegt. Der 32-jährige Angeklagte hatte von der Frau 300 Euro, ein Handy und eine Armbanduhr gefordert, die sie in einem Lkw auf einem Parkplatz deponieren sollte. Bei Nichtbefolgen drohte er, ein freizügiges Foto der Frau in Unterwäsche an deren muslimische Familie zu schicken. Da die Frau die Polizei hinzuzog, konnte die Tat verhindert werden.

Die Staatsanwältin forderte wegen versuchter Erpressung und Nötigung eine Haftstrafe von 21 Monaten, die sie nicht zur Bewährung aussetzen wollte. Der spielsüchtige Krefelder sei zwar geständig und bereue seine Tat, habe der Geschädigten jedoch einen Horrortrip beschert. Außerdem habe er, obwohl seine Ehefrau mit dem zweiten Kind schwanger war, Kontakt zu seinem späteren Opfer im Internet gesucht, der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder vorgegaukelt, ledig zu sein, und ihr Vertrauen missbraucht. Des Weiteren sei der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft und auf Bewährung. Die Staatsanwältin bezweifelte, dass eine erneute Bewährungsstrafe den Täter von weiteren Straftaten abhalte und wollte ihm keine günstige Sozialprognose bescheinigen.

Der Richter verhängte als Strafmaß die geforderten 21 Monate, setzte diese aber trotz „erheblicher Bedenken“ ein letztes Mal zur Bewährung aus — allerdings unter strengen Auflagen. Der Angeklagte darf fünf Jahre lang nicht mehr straffällig werden, sonst werde das Urteil widerrufen und die Bewährung aufgehoben.

Er muss sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden, die laufende Therapie wegen seiner Spielsucht fortführen und die geplante stationäre Spezialtherapie absolvieren. Eigentlich sprechen die fiese konspirative Art der versuchten Erpressung, die Vorstrafen und die psychischen Folgen für das Opfer gegen eine Bewährung, resümierte der Richter. Dennoch wolle er — wie auch dessen Ehefrau — dem Mann eine letzte Chance geben, nicht zuletzt, weil er nichts beschönigt, sondern ein ehrliches Geständnis abgelegt und seit sieben Monaten nicht mehr gespielt habe.

„Dies ist ein letzter dicker Warnschuss“, drohte der Richter und erlegte dem Angeklagten 200 Sozialstunden auf. Der Verteidiger, der für diese Chance plädiert hatte, nahm mit seinem Mandanten das Urteil an, auch die Staatsanwältin stimmte zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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