Betrug: Aus Geldnot in die Geschäftskasse gegriffen

Wegen gewerbsmäßigen und privaten Betrugs muss ein 38-Jähriger für knapp anderthalb Jahre hinter Gitter.

Krefeld. Ein 38-Jähriger erhielt am Schluss einer umfangreichen Hauptverhandlung vor dem Krefelder Schöffengericht zwei Urteile.

Die Kammer verurteilte ihn in einem ersten Verfahren wegen gewerbsmäßigem Betrug zu einem Jahr und 8 Monaten und schob im zweiten Verfahren wegen einfachen Betruges noch 9 Monate nach.

Was war geschehen? Der Mann, der im Jahre 2008 am Rande der Krefelder Innenstadt in einem Einkaufszentrum ein Reisebüro betrieben hatte, verlor nach kurzer Zeit den Überblick über seine Geschäfte.

Zur Behebung des chronischen Geldmangels nahm er in acht Fällen von April bis September 2008 Reiseentgelte entgegen und leitete die Summen nicht oder nur teilweise an die Reiseveranstalter weiter.

Auf diesem Wege kassierte er unberechtigt Beträge von 270 bis 3500 Euro im Gesamtwert von fast 13000 Euro. Und weil er nach Schließung des Reisebüros einem Kunden im Jahr 2009 noch einmal 2400 Euro abnahm, erging das zweite Urteil.

Eine vom Verteidiger beantragte Bewährung lehnte das Gericht mit dem Hinweis auf ein ähnliches Verfahren im Jahr 2003 ab. Damals war er in 21 Fällen die verabredete Leistung schuldig geblieben. Und weil in Mülheim/Ruhr noch ein ähnliches Verfahren anhängig ist, blieb auch der Haftbefehl bestehen.

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