Bandendiebstahl: Nachbarin erkennt Einbrecher

Zeugen belasten das Einbrechertrio. Gegenstände im Wert von mehr als 150.000 Euro gestohlen.

Bandendiebstahl: Nachbarin erkennt Einbrecher
Foto: dpa

Krefeld. Die Nachbarin einer bestohlenen Familie aus Forstwald hat am Dienstag als Zeugin vor Gericht einen der mutmaßlichen Täter identifiziert. Dem Trio auf der Anklagebank des Landgerichts wird vorgeworfen, bei sieben Einbrüchen in Krefeld und Mönchengladbach sowie im thüringischen Jena und Apolda Geld, Wertgegenstände und Waffen im Wert von rund 150 000 Euro gestohlen zu haben.

Die Nachbarin sagte aus, dass es bei ihr zu Hause geklingelt habe. Aber erst als die beiden Hunde keine Ruhe gaben und fortdauernd bellten, wurde sie aufmerksam. Durch ein Fenster beobachtete sie einen Mann, der auf ihrem Grundstück „rumschlich, sich langsam entfernte, immer wieder stehenblieb und sich umschaute“. Als sie dann vom Einbruch bei den Nachbarn hörte, stellte sie sofort einen Zusammenhang dazu her.

Bei der Polizei konnte die Frau nach Vorlage von Fotos einen der Täter identifizieren, was sie bei der gestrigen Verhandlung vor der zweiten Großen Strafkammer auch bei der persönlichen Gegenüberstellung wiederholte. Dem widersprachen jedoch der Beschuldigte und sein Verteidiger. Der Angeklagte habe zu diesem Zeitpunkt keine längeren Haare getragen, wie von der Zeugin behauptet. Vor allem aber habe er wegen einer Operation zu dieser Zeit nur an Krücken gehen können. Zumindest einer der Täter hatte bereits seine Beteiligung an diesem Einbruch gestanden. Das Einbrechertrio lebte in einer Wohngemeinschaft in Mönchengladbach.

Dass Menschen mitunter unvorsichtig mit ihren Wertgegenständen umgehen, zeigte sich bei einem anderen Hauseinbruch in der Nähe des ersten Tatorts, der dem Trio ebenfalls zugeordnet wird. So erbeuteten die Diebe im Haus eines Kaufmanns Schmuck, Kameras und Bargeld im Wert von 80 000 Euro. Makaber ist, dass 10 000 Euro davon für den Einbau einer Alarmanlage vorgesehen waren. Die Täter machten leichte Beute, weil die Wertgegenstände frei zugänglich waren, obwohl ein Tresor im Hause war. Hätte die Familie die Diebe nicht beim Einbruch überrascht, wäre möglicherweise noch mehr gestohlen worden. Die Täter hatten im angrenzenden Wald allerdings Teile der Beute verloren. Das Urteil wird am 4. November erwartet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort