Gericht Autounfall absichtlich verursacht

Krefelder Amtsgericht verurteilt Mann für abruptes Abbremsen zu Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro und einem Fahrverbot.

Symbolbild

Symbolbild

Foto: dpa

Krefeld. Das Krefelder Amtsgericht hat am Freitag den Angeklagten A. aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Zudem muss der 46-Jährige seinen Führerschein für acht Monate abgeben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 22. September 2014 mit seinem Audi A5 von der Magdeburger Straße auf die Saalestraße abbiegend, dem in einem VW Passat fahrenden Zeugen K. zunächst die Vorfahrt nahm, um auf ein daraufhin folgendes Hupen von K. abrupt abzubremsen. Der weniger Meter hinter ihm fahrende K. krachte mit seinem Wagen ins Heck von A. — es entstand ein Sachschaden von fast 3000 Euro. Diesen übernahm die Versicherung des Angeklagten. Für das Gericht blieb die Frage zu klären, ob es sich um einen klassischen Auffahrunfall handelte, oder einen fingierten Unfall.

A. ließ dazu im Gericht durch seinen Verteidiger verlauten, dass er durch das Hupen aufgeschreckt worden sei und daraufhin so schnell abgebremst hätte. Zusätzlich sagte A. aus, einen Parkplatz gesucht zu haben. Eine Aussage, die von mehreren Augenzeugen widerlegt wurde. „Da war definitiv alles zugeparkt, er hätte da gar nicht halten können“, sagte der Zeuge R. aus.

Der Verteidiger stellte die eindeutigen Aussagen der Zeugen in Frage und versuchte mit Hilfe von mathematischen Berechnungen von Geschwindigkeit und Wegstrecke zu erläutern, dass sein Mandant wirklich nur abrupt abgebremst hatte, um einen freien Parkplatz zu ergattern.

Das Gericht ließ sich davon aber nicht überzeugen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, Einspruch oder Revision einzulegen. hoss

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort