Einzelhandel Außenwerbung muss zum Umfeld passen

Gestaltungskonzept und Werbesatzung sollen Stilbrüche bei der Reklame innerhalb der vier Wälle verhindern helfen.

So sah kurzzeitig die neue Außenwerbung an der Fassade Ostwall 136 aus — und sorgte für Empörung.

So sah kurzzeitig die neue Außenwerbung an der Fassade Ostwall 136 aus — und sorgte für Empörung.

Foto: yb (1)/DJ (1)

Krefeld. Außenwerbung will Aufmerksamkeit erhaschen. Erst recht, wenn ein Geschäft neu und die Konkurrenz groß ist. Doch dabei ist nicht alles möglich und erlaubt. Grundsätzlich unterliegen Werbeanlagen der Landesbauordnung NRW. „Zusätzlich besteht in Krefeld innerhalb der vier Wälle die Werbeanlagensatzung Innenstadt. Alle Anlagen ab einer Größe von 0,3 Quadratmeter sind danach genehmigungspflichtig“, erklärt Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Nachfrage.

Der Ladeninhaber montierte daraufhin eine dezentere Version.

Der Ladeninhaber montierte daraufhin eine dezentere Version.

Foto: yb (1)/DJ (1)

Anlass war eine rege Diskussion in einer Krefelder Gruppe auf Facebook. Dort regten sich viele auf über einen großen, roten neuen Schriftzug an der rosa-farbenen historischen Fassade des Hauses Ostwall 136 auf. Der Kommentar der meisten: „Stilbruch“. Zumal nur ein paar Meter weiter vor kurzem für über 20 Millionen Euro der Teilabschnitt des Ostwall zwischen Neue Linner — und St.-Anton-Straße kostspielig modernisiert worden ist.

Um vor allem die Innenstadt auch optisch aufzuwerten, ist 2014 das identitätsstiftende Gestaltungskonzept von Professor Nicolas Beucker und seinen Studenten von der Hochschule Niederrhein für die Stadt erarbeitet worden. „Die Politik hat in Ergänzung noch die Werbesatzung verabschiedet“, erläutert Citymanagerin Christiane Gabbert. Seit dem Beschluss gibt es ein Kompetenzteam, zu dem auch Christiane Gabbert gehört.

Gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Fachbereichen Stadtplanung und Ordnung geht sie regelmäßig durch die Innenstadt. „Dort nehmen wir Dinge auf, die uns missfallen, und bitten im Falle von Außenwerbung die Bauordnung zu prüfen, ob die Reklame den Gestaltungsgrundlagen entspricht“, erzählt die Citymanagerin.

Nicht der persönliche Geschmack zähle dabei, betont sie. Die Werbung soll sich am Quartier, in dem besagten Fall am Ostwall und der jeweiligen Fassade orientieren. Im Gegensatz zu der neon-grellen, blinkenden 80er-Jahre-Werbung sind inzwischen schlichte Einzelbuchstaben an der Fassade gewünscht. Wie groß die Buchstaben sein dürfen, hänge von der Fassadenbreite und -höhe ab. Grundsätzlich gilt aber, dass sie sich bestmöglich in die Architektur und die Umgebung einpassen sollen.

„Im Idealfall wendet sich ein Geschäftsinhaber direkt an Lars Streeck von der Bauaufsicht und bekommt dann eine konkrete Angabe, wie die Anlage auszusehen hat“, sagt Christiane Gabbert. Häufig fände man bei unterschiedlichen Vorstellungen gemeinsam einen Kompromiss.

Behutsam eingreifen kann das Kompetenzteam jedoch nur bei neuer Außenwerbung. „Viele ältere Reklamen haben einen Bestandsschutz, da haben wir rechtlich keinen Einfluss.“ Da kann die Stadt zum Wohle der Innenstadt nur behutsam um eine dezentere Werbung bitten.

Bei neuen Anlagen möchte das Kompetenzteam künftig eine Kaution einführen. Dann könne bei Geschäftswechsel diese Summe für die Entfernung der Werbung genutzt werden. Bislang werde die alte vom neuen Geschäftsinhaber oftmals nur überklebt. „Das wollen wir nicht mehr“, so Christiane Gabbert.

Von dem „Stilbruch“ am Ostwall 136 ist inzwischen nichts mehr zu sehen. Ohne Zutun der Stadt hat der neue Inhaber eine dezentere Außenwerbung angebracht.

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